- Ausländerrecht: Mietvertrag vs. Untermietvertrag - Hyperion, 16.11.2006, 09:24
Ausländerrecht: Mietvertrag vs. Untermietvertrag
-->Liebes Forum!
Ich habe eine Frage: müssen Ausländer für eine Aufenthaltsgenehmigung einen Mietvertrag vorweisen oder reicht ein Untermietvertrag? Ansonsten sind sämtliche Kriterien erfüllt (Visum, Unterhalt, Immatrikulation).
Im vorliegenden Fall akzeptiert das Ausländeramt den Untermietvertrag meiner Freundin nicht, während ich mich mit dem gleichen Vertrag ummelden und BafoeG beantragen konnte.
Natürlich erwarte ich keine Rechtsberatung im juristischen Sinn, sondern nur einen Hinweis, ob das Ausländeramt richtig liegt oder nur Ärger machen will ;-)
Vielen, vielen Dank im voraus
Hyperion

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