- Das deutsche Finanzamt - Bodo, 27.11.2006, 16:34
- Den Vorsteher verlagen, dann ggf. bei der zuständigen OFD meckern (o.Text) - LenzHannover, 27.11.2006, 17:45
- deutsche Behördenwillkür überall - Inge, 27.11.2006, 18:16
Das deutsche Finanzamt
-->Ich habe mir erlaubt eine GmbH & Co.KG zu gründen. Bekanntlich gründet man zuerst die GmbH (Komplementär) und dann die eigentliche KG.
Praktisch muss ich die GmbH beim Finanzamt I anmelden, welches von mir aus 40 km entfernt liegt. Die KG ist bei Finanzamt II registriert, das 20 km in der entgegen gesetzten Richtung angesiedelt ist.
Da nun Finanzamt III, es befindet sich nochmals 20 km entfernt von Finanzamt II, in das Finanzamt II integriert wird, ist momentan generelle Funkstille angesagt.
Um an eine simple Steuernummer zu gelangen, die bekanntlich zum erstellen einer Rechnung mit Umsatzsteuervorabzug benötigt wird, muss ich mich an das Finanzamt II wenden. Bedingt durch die Zusammenlegung ist diese Woche jedoch niemand aussagefähig. In der hiesigen Presse war zu vernehmen, dass das Finanzamt vorsorglich darauf hingewiesen hat, daß es bei der Bearbeitung bestehender und neuer Unterlagen bis zu 2 Jahre (!) Verzögerung eintreten können.
Nachdem Finanzamt II nicht wollte oder konnte, wandte ich mich an Finanzamt I. Dort bekam ich die einfache und simple Aussage: „Dann warten sie doch mit dem schreiben der Rechnungen…“
Die Frage, die ich nicht stellte:"Wer soll denn dann noch eure Beamtengehälter bezahlen?"
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Eine andere wahre Geschichte...
Bekanntlich ist seit wenigen Monaten die Neu- oder Ummeldung eines Kfz nur noch mit automatischer Abbuchung der Kfz-Steuer mittels Lastschrift möglich.
(Nicht nur in meinen Augen stellt diese Form eine Arroganz und Frechheit seitens des Finanzamtes dar, die man mit einer tagsspäteren Kündigung rückgängig machen sollte.)
Für die Lastschriftenteilnahme sind die Adresse, die Kontodaten, der Betrag sowie die Unterschrift fällig. Üblicherweise reicht ein DIN-A5 Zettelchen völlig aus. Nicht so dem Finanzamt, das dafür zwei komplett beschriebene DIN-A4 Seiten benötigt.
Was war passiert? Aufgrund der Nähe zu einem anderen Bundesland, indem von mir auch Händlerkollegen und Kunden (inkl. Zulassungsstelle) ansässig sind, erwischte ich das falsche Lastschrift-Formular des anderen Bundeslandes.
Bei der Abgabe wurde dieses nicht anerkannt, weil es falsch sei! Wie bitte? In dem einen Bundesland zulässig, in dem anderen nicht? Diese Frage konnte man mir nicht beantworten, was auch nicht so wichtig sei, denn es ist nur das Formular xy zulässig. Passt da!
Auch meine Bemerkung, es sei doch ein Original-Vordruck mit allen relevanten Angaben eines deutschen Finanzamtes, half nichts. Selbst ein neutrales Schriftstück oder der durchgestrichene Passus beim Originalbeleg waren nicht zulässig.
Was fĂĽr eine BĂĽrokratie!

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