- durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten - Dieter, 28.11.2006, 07:46
- Re: durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten - Emerald, 28.11.2006, 07:59
- Re: durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten - fridolin, 28.11.2006, 10:49
- Annahme einer Schenkung - Dieter, 28.11.2006, 10:58
- Re: Annahme einer Schenkung - fridolin, 28.11.2006, 11:26
- Annahme einer Schenkung - Dieter, 28.11.2006, 10:58
- Re: durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten - bernor, 28.11.2006, 12:17
- Vorgehensweise - Dieter, 28.11.2006, 14:37
- So einfach geht das nicht, der Seppenstaat schützt mal wieder die Schuldner... - LenzHannover, 28.11.2006, 15:41
- Kosten für Beurkundung, etc. - Dieter, 28.11.2006, 21:17
- Re: Kosten für Beurkundung, etc. - LenzHannover, 28.11.2006, 23:59
- besten Dank - Dieter, 29.11.2006, 23:55
- Re: Kosten für Beurkundung, etc. - LenzHannover, 28.11.2006, 23:59
- Kosten für Beurkundung, etc. - Dieter, 28.11.2006, 21:17
- So einfach geht das nicht, der Seppenstaat schützt mal wieder die Schuldner... - LenzHannover, 28.11.2006, 15:41
- Re: durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten - Nachtigel, 04.12.2006, 17:19
- Das ist keine böse Falle, - LenzHannover, 04.12.2006, 17:50
Re: durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten
-->Hi Dieter,
Nun denn, da ich es mit meinem Gewissen nicht so recht vereinbaren kann, die Mafia mit dem Forderungseinzug zu beauftragen hatte ich mir überlegt ob ich denen nicht einfach meinen Titel schenke und dem zuständigen Finanzamt (Schenkungssteuer) eine Kopie meiner Schenkung zukommen lasse.
Die Schenkungssteuer unter Fremden würde immerhin in diesen Fällen 23 oder 29% kosten - und was soll ich mich länger mit solchen Arschlöchern rumärgern, soll doch der Staat mit seinem Apparat das machen, dann bleibt immerhin noch etwas für die Allgemeinheit übrig, ggf. sogar eine nette Beugehaft.
Was sagen die Steuer- und Staatsexperten zu meinem Gedanken.
selbst dann, wenn man diese"Schenkung", die wirtschaftlich betrachtet einen Forderungsverzicht darstellt, als schenkungssteuerlich relevant einstufen würde, wäre ein Bumerang-Effekt nicht ausgeschlossen:
"§ 20 Steuerschuldner
(1) Steuerschuldner ist der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Schenker,..."
Die Abtretung der Forderungen per ebay bringt da sicher mehr.
Gruß bernor

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