- durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten - Dieter, 28.11.2006, 07:46
- Re: durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten - Emerald, 28.11.2006, 07:59
- Re: durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten - fridolin, 28.11.2006, 10:49
- Annahme einer Schenkung - Dieter, 28.11.2006, 10:58
- Re: Annahme einer Schenkung - fridolin, 28.11.2006, 11:26
- Annahme einer Schenkung - Dieter, 28.11.2006, 10:58
- Re: durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten - bernor, 28.11.2006, 12:17
- Vorgehensweise - Dieter, 28.11.2006, 14:37
- So einfach geht das nicht, der Seppenstaat schützt mal wieder die Schuldner... - LenzHannover, 28.11.2006, 15:41
- Kosten für Beurkundung, etc. - Dieter, 28.11.2006, 21:17
- Re: Kosten für Beurkundung, etc. - LenzHannover, 28.11.2006, 23:59
- besten Dank - Dieter, 29.11.2006, 23:55
- Re: Kosten für Beurkundung, etc. - LenzHannover, 28.11.2006, 23:59
- Kosten für Beurkundung, etc. - Dieter, 28.11.2006, 21:17
- So einfach geht das nicht, der Seppenstaat schützt mal wieder die Schuldner... - LenzHannover, 28.11.2006, 15:41
- Re: durch Schenken ärgern? Frage an Steuer-Experten - Nachtigel, 04.12.2006, 17:19
- Das ist keine böse Falle, - LenzHannover, 04.12.2006, 17:50
Re: Kosten für Beurkundung, etc.
-->>>Den Titel mußt du per not. Beurkundung abtreten.
>>Diese Notarurkunde und der Titel gehen ans Amtsgericht.
>>Dann suchen die den alten Titel....
>>Bei mir hatten die Mühlen Monate gemahlen, bis der Titel mir und nicht mehr meiner Pleite GmbH gehörte.
>>Der Schuldner hat natürlich mal wieder Gelegenheit, dagegen Einspruch zu erheben...
>
>kurze Frage dazu:
>was kostet so ein Vorgang Beurkundung, Amtsgericht usw. bei sagen wir einer mittelmäßigen Schuld von 50.000 Euro.
"Geht", der Notarstempel / Beurkundung als solches ist nicht so teuer.
Der"Wert" ist natürlich der reale Wert, d.h. wenn du sagst die 50.000 € Forderung würde ich für 10.000 € verkaufen, ist das der Geschäftswert - meiner Meinung nach.
Für 10.000 € habe ich um Juli 2005 genau 15,66 € incl. Steuer bezahlt.
Google nach § 18 I KostO (Kostenordnung, wohl der Notare)
Ich sende dir was über Elli.
>- denn bei einem Titel kenne ich z.Zt. den Aufenthaltsort des Schuldners nicht. Recherche dürfte aufwendig werden. Wenn der Schuldner eine Einspruchsgelegenheit hat, dann wäre doch das Amtsgericht verpflichtet den Schulder ausfindig zu machen, vermutlich ohne Extra-Knete, oder?
Amtsgericht war kostenfrei, vielleicht hängen die das aus.
Am besten vorher im AG fragen, was die dann wollen.
Ich habe bei meinem kriminellen das Ordnungsamt informiert -"der wohnt da nicht mehr" -, die hatten dann nach 2 Wochen die neue Anschrift herausgefunden. Der war aber auch nur umgezogen.
Zum Ordnungsamt den Titel mitnehmen, Datenschutz ist ja die Top-Ausrede um nicht arbeiten zu müssen .
>Gruß Dieter

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