- Wort des Jahres (für mich): Geldauflagen - - Elli -, 29.11.2006, 22:10
- Re: Wort des Jahres (für mich): Geldauflagen - x Thomas, 29.11.2006, 22:28
- Re: Wort des Jahres (für mich): Geldauflagen - Clarius, 29.11.2006, 22:49
- Gesundheitsreform (dabei dreht sichs nur um Krankenkassen!!) - Josef, 30.11.2006, 17:10
- dass die Geldstrafe im Falle einer Verurteilung max 3,6 Mio Euro betragen hätte - Nachtigel, 29.11.2006, 22:45
- Re: das mit dem öffentlichen Interesse - MI, 30.11.2006, 07:26
- Re:3,6 Mio Euro,damit kann man 24000 Hafttage a 150 Euro/Tag finanzieren - Worldwatcher, 30.11.2006, 14:07
- Wort des Jahres 2008:"Aufstand" (Zeit wärs) - Plutarch, 29.11.2006, 23:08
- Re: oder aus English wird Frankfurt-Deutsch (e- Bank) - Emerald, 29.11.2006, 23:10
- Schon ungewöhnlich, daß das Gericht den Ex-Oberheini vonne Gewerkschaft... - bernor, 29.11.2006, 23:13
- Die Oberheinis vonne Gewerkschaft sind gewollt vom Volk!!!!!!!!! - LenzHannover, 30.11.2006, 01:16
- Re: Wort des Jahres (für mich): Geldauflagen - x Thomas, 29.11.2006, 22:28
Re: das mit dem öffentlichen Interesse
-->"Der Vorsitzende Richter Stefan Drees begründete den Einstellungsbeschluss damit, dass die Vorgänge mehr als sechs Jahre zurückliegen und das öffentliche Interesse an einer Fortführung des Prozesses durch die Geldauflagen beseitigt werden könne. Die noch offenen rechtlichen Fragen seien unwesentlich, ihre Klärung sei „innerhalb eines überschaubaren Zeitraums“ nicht möglich."
Ha, das klingt doch mal wieder mächtig nach Gummiparagrafenreiterei. Was ich nicht so ganz verstehe:
- Woher wissen die das so genau, was von"öffentlichen Interesse" ist und was nicht?
- Seit wann spielt das"öffentliche Interersse" überhaupt eine Rolle, es sei denn als Vorwand für solche fadenscheinigen Sachen?
- Seit wann werden Gerichtsverfahren eingestellt, weil
--> damit verbundene"rechtliche Fragen unwesentlich" seien?
--> die Klärung innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes" nicht möglich ist?
- An hand welcher Kriterien wird denn beurteilt, was"unwesentlich","unüberschaubar" und"für die Ã-ffentlichkeit uninteressant" ist?
- Und in welchem Interesse ist es, das"öffentliche Interesse zu beseitigen"?
Nur so'n paar Fragen halt...
MI

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