- OT: Rot-Schwarz betreibt Pläne zur totalen Kommunikationsüberwachung (o.Text) - albert, 29.11.2006, 19:49
- Re: OT: Damit's ein Prachtkind wird... - Tassie Devil, 30.11.2006, 01:36
- Kann jemand die Unbedenklichkeit der Vollmacht für den Rechtsanwalt bestätigen? - Heller, 30.11.2006, 10:24
- Da wäre ich vorsichtig - beni, 30.11.2006, 14:34
- Re: Kann jemand die Unbedenklichkeit der Vollmacht für den Rechtsanwalt bestätigen? - albert, 30.11.2006, 21:58
Kann jemand die Unbedenklichkeit der Vollmacht für den Rechtsanwalt bestätigen?
-->Ich würde mich gerne an der Sammelklage beteiligen und das auch weiterempfehlen. Da ich von der Zentralen Prozessordnung keine Ahnung habe und mich im Vorweihnachtsstress da auch nicht einlessen kann und will: Hat von euch jemand dort Kenntnisse und kann die Vollmacht als unbedenklich einstufen.
Man unterschreibt ja nicht jeden Tag eine Vollmacht zur"Sammelklage".
Das ist - hoffentlich - auch für andere im Forum und deren Bekannte von Interesse.
Vielen Dank schon mal.
Hier der Text der Vollmacht (siehe auch unter http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/vollmacht.pdf)
Vollmacht
für Rechtsanwalt Meinhard Starostik, Schillstraße 9, 10785 Berlin
zur gerichtlichen Vertretung
Dem vorbezeichneten Rechtsanwalt wird hiermit Auftrag und Vollmacht zur uneingeschränkten Vertretung in
folgender Angelegenheit erteilt:
Die Vollmacht schließt alle Befugnisse gemäß Â§ 81 ZPO ein, ferner
• Geldempfangsvollmacht in der vorbezeichneten Angelegenheit,
• Vollmacht zur Verfügung über empfangene Zahlungen unter Befreiung von der Beschränkung des § 181
BGB,
• Rechtsmacht zur Abgabe einseitiger empfangsbedürftiger Willenserklärungen und zum Tätigen
geschäftsähnlicher Handlungen wie Mahnungen,
• falls das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt wird auch die Vertretung vor dem
Gerichtshof.

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