- @zardoz - nochmal wegen dem lästigen Riesterthema - Toby0909, 07.12.2006, 10:06
- Re: Riester fĂĽr den unverheirateten Gutverdiener: Doch interessant! - Stagflati, 07.12.2006, 10:36
- Re: Wenn die boesen Buben locken... - Tassie Devil, 07.12.2006, 11:44
- Wenn die boesen Buben locken, sich tarnen und täuschen - prinz_eisenherz, 07.12.2006, 14:46
- Re: Wenn die boesen Buben locken, sich tarnen und täuschen - Tassie Devil, 08.12.2006, 01:41
- Wenn die boesen Buben locken, sich tarnen und täuschen - prinz_eisenherz, 07.12.2006, 14:46
- zum Steuern sparen, Basisrente wählen, nicht Riester - klatti, 11.12.2006, 19:51
- Re: Basisrente = Rüruprente nur für Selbstständige sinnvoll! - Stagflati, 12.12.2006, 10:26
- Re: Basisrente = Rüruprente nur für Selbstständige sinnvoll! Nein! - klatti, 12.12.2006, 12:36
- Re: Basisrente: Ja, ja, obwohl... - Stagflati, 12.12.2006, 17:44
- Re: Basisrente = Rüruprente nur für Selbstständige sinnvoll! Nein! - klatti, 12.12.2006, 12:36
- Re: Basisrente = Rüruprente nur für Selbstständige sinnvoll! - Stagflati, 12.12.2006, 10:26
- Re: Wenn die boesen Buben locken... - Tassie Devil, 07.12.2006, 11:44
- fĂĽr Familien mit Kinder nur zu empfehlen!! mkK - Otto, 07.12.2006, 12:11
- Re: Eigenbeteiligung - MI, 07.12.2006, 16:23
- Re: Eigenbeteiligung - weissgarnix, 07.12.2006, 16:41
- Re: zu Punkt 2) - MI, 07.12.2006, 16:58
- Nachtrag - Otto, 07.12.2006, 17:50
- Re: Eigenbeteiligung - weissgarnix, 07.12.2006, 16:41
- Re: Eigenbeteiligung - MI, 07.12.2006, 16:23
- Re: Riester fĂĽr den unverheirateten Gutverdiener: Doch interessant! - Stagflati, 07.12.2006, 10:36
Re: Basisrente: Ja, ja, obwohl...
-->>nur in aller KĂĽrze:
>Prinzipiell ist das was du schreibst mal richtig gewesen. Stimmt aber nicht mehr. Es können durchaus auch über den Pauschbetrag hinaus steuerlich wirksame Ergebnisse erzielt werden.
>Bitte erstmal genau informieren, bevor man so pauschale Aussagen postet, die zwar im Einzelfall stimmen können, aber nicht müssen!
Bedeutet denn die neue Regelung (Modifizierung der Günstigerprüfung) dann auch wirklich, dass ich als Angestellter im Jahr 2007 wirklich 64% der Basis-Renten-Beiträge als Sonderausgaben steuerlich absetzen kann? Wird denn nicht mehr vorher ein Betrag für die geleisteten, teilweise steuerfrei gestellten Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung in Abzug gebracht? Denn wenn der Abzug auch nach der neuen Regelung noch erfolgt, kann ich ja nur deutlich weniger als 64% der Basisrenten-Sparbeträge absetzen. Und das wäre blöd, wegen der späteren Steuerpflicht im Rentenbezug.
<ul> ~ Basisrente mit Verbesserungen</ul>

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