- nix ist unmöglich: im Krankenhaus - Nachtigel, 15.01.2007, 11:32
- Nix Irrtum. ABM für Branche der Ärzte und Bestatter. - prinz_eisenherz, 15.01.2007, 12:27
- ....nu übertreib mal nicht Eisenherz......und halt Dich noch lange fit ;-) - Nachtigel, 15.01.2007, 13:45
- Wundert mich längst schon nicht mehr... - sensortimecom, 15.01.2007, 22:05
- Re: Wundert mich längst schon nicht mehr... - klingonenjoerg, 16.01.2007, 03:30
- Nix Irrtum. ABM für Branche der Ärzte und Bestatter. - prinz_eisenherz, 15.01.2007, 12:27
Re: Wundert mich längst schon nicht mehr...
-->>Hallo.
>Meine Mutter (90 Jahre, altersdement, schwere Diabetes, Herzleiden u.s.w.) wurde vor ein paar Wochen aus dem Seniorenheim in ein Spital gebracht, weil sie - wie schon öfter zuvor - wegen Schwindelanfällen zu Sturz gekommen war. Im Spital angekommen, legte man sie in ein Bett ohne Schutzgitter, sagte, liebe Frau F., Sie dürfen nicht aufstehen; wenn Sie austreten müssen oder was brauchen, klingeln sie... Natürlich verstand die Ärmste Bahnhof. Beim ersten Druck auf die Blase versuchte sie aufzustehen, schleppte sich allein auf Klo (die anderen Insassen schauten natürlich tatenlos zu), dort kam sie erneut zu Sturz, fiel mit dem Kopf auf den Fliesenboden und zog sich eine Gehirnblutung zu. Dass sie überlebte, grenzt an ein Wunder.
Hallo @Sensortimecom,
Kann man das Krankenhaus nicht verklagen? - Bei so einer Nachlaessigkeit ist m.E. heftiger Strafschadensersatz zu zahlen. So etwas darf nicht passieren. Am besten in USA verklagen, so moeglich.
Joerg

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