- Was so mancher hier nicht wissen dürfte: Wehrpflicht -Gesetzesänderung - André, 30.01.2007, 18:12
- Re: Und warum es Frau Merkel mit einer EU-Verfassung so eilig hat - André, 30.01.2007, 18:37
- @Andre: Du schreibst. Die Verwaltung in Bruessel naehere sich ihrem Ende?? - Josef, 30.01.2007, 20:11
- Re: Roman Herzog hat´s bereits erkannt. BRD keine parlamentar.Demokratie mehr - André, 30.01.2007, 22:45
- Re: Top-Staatsmafia-Bastard Roman Herzog des BRDDR Dreck- und Schweinesystems... - Tassie Devil, 31.01.2007, 09:53
- Re: Roman Herzog hat´s bereits erkannt. BRD keine parlamentar.Demokratie mehr - André, 30.01.2007, 22:45
- Re: Todesstrafe und EU-Verfassung, hier steht's anders - MI, 30.01.2007, 21:06
- Re: Todesstrafe und EU-Verfassung, hier steht's anders - apoll, 30.01.2007, 21:56
- Re: Todesstrafe und EU-Verfassung, hier steht's anders - André, 31.01.2007, 09:40
- @Andre: Du schreibst. Die Verwaltung in Bruessel naehere sich ihrem Ende?? - Josef, 30.01.2007, 20:11
- Re: Und warum es Frau Merkel mit einer EU-Verfassung so eilig hat - André, 30.01.2007, 18:37
Re: Und warum es Frau Merkel mit einer EU-Verfassung so eilig hat
-->Warum es die deutsche Bundeskanzlerin so eilig hat, eine EU-Verfassung durchzupeitschen
Obwohl Bundestag und Bundesrat bereits schon im Mai 2005 den EU-Verfassungsvertrag verabschiedet haben, hat Bundespräsident Köhler die Ratifizierungsurkunde bisher nicht unterschrieben! Er wartet ab, was das Verfassungsgericht in Karlsruhe zu der Klage entscheidet, die PeterGauweiler, CSU, eingereicht hat. Karlsruhe hat Gauweiler inzwischen mitgeteilt, daß das Thema"gegenwärtig keine Priorität habe". Verschiedene EU-Mitglieder wie Polen, die Tschechische Republik, Großbrittanien halten ohnehin nichts von der Verfassung. Umso realitätsferner erscheint der Merkel-Verstoß in Straßburg.
99% der Bundestagsabgeordneten dürften den mehrere hundert Seiten langen Text der EU-Verfassung nie gelesen haben. Ganz im Gegenteil zu dem Münchner Klaus Peter Heim, der die Machenschften in Brüssel seit Jahren minutiös verfolgt. Auszüge aus dem Brief Heims an das Bundesverfassungsgericht:
"Es ist sicher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, daß die EU-Verfassung die Todesstrafe erlaubt, für den Kriegsfall und sogar schon bei unmittelbarer Kriegsgefahr. Es drängen sich da wirklich die Bilder vom Kriegsende auf, mit den Soldaten, die an Laternenpfählen hingen, ein Schild 'Ich bin ein Verräter' auf der Brust. (Tit. I, Art. 2, 3b)
Es ist grundgesetzwidrig, wenn Bürger getötet werden dürfen, um einen Aufruhr oder Aufstand 'rechtsmäßig' niederzuschlagen. Die chinesische Regierung betrachtet auch heute noch das Massaker auf dem Platz des Himmlischen Friedens als 'rechtsmäßig'. (Tit. I, Art. 2, 3a). aus: Deutschlandbrief, Ausgabe Februar 2007 von Bruno Bandulet, siehe: http://www.bandulet.de/Bandulet-Web/Formulare/DB.html
Ausübung der Todesstrafe für den Kriegsfall und bereits schon bei Kriegsgefahr und das EU-weit, also auch bei uns in Deutschland. Ich glaube, die Meisten hören das heute zum ersten Mal. Dieser Passus wird von der gelenkten Mainstream-Presse wie auch von allen Politikern verschwiegen. Das heißt im Klartext, es können Standgerichte aufgestellt werden, die"Volksverhetzer" als abschreckende Beispiele sofort vor eine Wand stellen können. Die Desinformationsabteilungen der EU wie auch der nationalen Regierungen haben schon ihre Gründe, die entsprechenden Artikel in der EU-Verfassung nicht medienwirksam zu verbreiten. Man hört nämlich kein Wort darüber.
Die Todesstrafe und ihr Vollzug schon bereits bei Kriegsgefahr stehen im unmittelbaren Zusammenhang mit den immer schärfer werdenden Volksverhetzungsparapraphen, die denen der alten DDR inzwischen um nichts nachstehen.
aus: zeitdiagnose
Offensichtlich nähert sich die EU oder zumindest das Regime zu Brüssel seinem baldigen Ende. Aber bis dahin soll mit Hilfe der EU das Deutsche Volk noch"besser" kontrolliert werden.
A.

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