- o.t.: Der (Magath-)Mohr kann gehen... - MI, 31.01.2007, 18:00
- Arbeitsrechtlich heißt Entlassung was...? - fridolin, 31.01.2007, 18:11
- Ist doch einfach, das heißt Arbeitslosengeld, Harz XXX und 1€ - Job im Gartenbau - prinz_eisenherz, 31.01.2007, 19:04
- Re: Arbeitsrechtlich heißt Entlassung was...? / So ist es - bernor, 31.01.2007, 19:37
- Richtig. Magath kassiert weiter vom FCB und übernimmt im Februar den HSV - Taktiker, 31.01.2007, 19:43
- Re: Richtig. Magath kassiert weiter /"Solide" Haushaltsführung eben *g* (o.Text) - Cujo, 31.01.2007, 20:02
- Arbeitsrechtlich heißt Entlassung was...? - fridolin, 31.01.2007, 18:11
Re: Arbeitsrechtlich heißt Entlassung was...? / So ist es
-->Soweit mir bekannt, wird mit den betreffenden Trainern zeitlich befristete Arbeitsverträge abgeschlossen. Diesen müssen beide Seiten auch einhalten, wie im Arbeitsleben üblich. Eine außerordentliche Kündigung ist regelmäßig nur bei schweren Vertragsverletzungen oder sonstigen Verfehlungen gegen den Vertragspartner möglich. Erfolglosigkeit dürfte kaum dazu ausreichen. Und konkret zu erreichende Ziele (z.B."mindestens 5. Platz in der Tabelle bei der Winterpause") dürften im Arbeitsvertrag nur in seltenen Fällen von Anfang an klar definiert sein.
Auf derart terminierte Verträge würde sich auch kein Trainer ernsthaft einlassen - darauf, daß es bezüglich seiner Entlohnung entsprechende Vorgaben (z.B."Grundgehalt" + Prämie bei Klassenerhalt) gibt, allerdings schon (wie derzeit bei einem hiesigen Oberligisten).
Also dürfte eine"Entlassung" arbeitsrechtlich eine einseitige Freistellung von der Pflicht zur Arbeitsleistung bedeuten. Was den Arbeitgeber allerdings nicht von der Pflicht zur Fortzahlung des vereinbarten Gehaltes bis zum Ende der Vertragslaufzeit entbindet.
Im Endeffekt zahlt der Verein also für die Übergangszeit zwei Gehälter.
Es sei denn, man einigt da sich auf eine Abfindung - sofern Goodwill beim Entlassenen vorhanden.
Es soll im übrigen auch Fälle geben, wo der Trainer von sich aus geht und beide Seiten einvernehmlich auf sämtliche gegenseitigen Ansprüche verzichten. Nur kann man keinen dazu zwingen, wenn er es nicht will.
Das gilt in letzterem Fall verschärft - ein solcher Deal kommt, zumal in laufender Saison, nur dann zustande, wenn beide Seiten sich zumindest nicht verschlechtern: einem beabsichtigten Wechsel des Trainers zu einem anderen,"besseren" Verein (wo gerade eine Stelle frei geworden ist) z.B. wird der bisherige Verein im Regelfall nur zustimmen, wenn er seinerseits, wenigstens für den Rest der Saison, möglichst bald einen passablen Ersatzmann (etwa einen aktuell Beschäftigungslosen) bekommt.
Gruß bernor

gesamter Thread: