- Höchstpersönliche Jugend-Erinnerungen ans Kreissackbefummelungsamt - Baldur der Ketzer, 03.02.2007, 02:07
- Re: Haben sie gedient? - Zardoz, 03.02.2007, 02:46
- Re: Haben sie gedient? Ja, klar, und tu es noch, ich bin ja verheiratet... - Baldur der Ketzer, 03.02.2007, 03:34
- Re: Haben sie gedient? Ja, klar, und tu es noch, ich bin ja verheiratet... - Cujo, 03.02.2007, 10:31
- Re: Aus der Not heraus eine Tugend abgelehnt - Tassie Devil, 03.02.2007, 10:57
- Re: 2,5 Std Aufwand und da wars, das angestrebte Ergebnis - Worldwatcher, 03.02.2007, 12:19
- Re: Was, Sie haben gedient? - Kicker, 04.02.2007, 00:22
- Re: Haben sie gedient? Ja, klar, und tu es noch, ich bin ja verheiratet... - Baldur der Ketzer, 03.02.2007, 03:34
- Re: Höchstpersönliche Jugend-Erinnerungen ans Kreissackbefummelungsamt - GutWettertrader, 03.02.2007, 14:28
- Re: Höchstpersönliche Jugend-Erinnerungen ans Kreissackbefummelungsamt - albert, 04.02.2007, 00:20
- Nach all den Leidensgeschichten hier... - bernor, 04.02.2007, 02:18
- Wie machen es eigentlich Berufssportler? - fridolin, 04.02.2007, 10:05
- Re: Wie machen es eigentlich Berufssportler? - Hyperion, 04.02.2007, 11:53
- Re: Wie machen es eigentlich Berufssportler? - Cujo, 04.02.2007, 12:23
- Re: Versteh ich nicht! - Hyperion, 04.02.2007, 17:06
- Re: Versteh ich nicht! Ganz einfach - Baldur der Ketzer, 04.02.2007, 17:41
- Re: Versteh ich nicht! - Hyperion, 04.02.2007, 17:06
- Re: Wie machen es eigentlich Berufssportler? - Kicker, 04.02.2007, 16:25
- Re: ach Baldur............. - ottoasta, 04.02.2007, 13:34
- Re: ach Baldur............. - Baldur der Ketzer, 04.02.2007, 17:56
- Re: Haben sie gedient? - Zardoz, 03.02.2007, 02:46
Re: Versteh ich nicht! Ganz einfach
-->Hallo, Hyperion,
es ist so:
grundsätzlich sind alle mit deutschem Paß wehrpflichtig. Punkt.
Wehrpflichtig heißt, eingezogen werden zu können. Ungediente zum Grundwehrdienst, MOBler und Reservisten zu Reserveübungen, Gediente zum Kiegseinsatz, und Ungediente eben erst mal zur Grundausbildung.
Die früheren W15er, also das, was einem mehr asl ein Jahr seiner unwiederbringlichen Jugendzeit raubt, ist das, worum man sich erst mal drücken möchte. Darum geht es im Nachfolgenden.
Im Rahmen der Musterung wird festgestellt, ob jemand zur Erfüllung der Wehrpflicht tauglich ist (wobei auch nachgemustert werden kann, auch unter verschäften Kriterien!).
Ist man untauglich, hat man es bis auf eine ggf. erfolgende Nachmusterung hinter sich.
Ist man tauglich, steht man im Rahmen des Einberufungsermessens zur Heranziehung zum Grundwehrdienst zur Verfügung.
Verheiratete und Familienväter werden meiner Kenntnis nach nicht mehr einberufen, ebenso wohl Leute über 25. Zum Grundwehrdienst, zur Grundausbildung also. Zu diesen, ich glaube, jetzt sind es 12 Monaten.
So. Wir fassen zusammen, unser Delinquent ist als tauglich gemustert worden und steht zur Einberufung zur Verfügung.
Dann kann er, falls die dazu maßgeblichen Gründe vorliegen, von den 12 Monaten erstmal zurückgestellt werden (§12?), insb. wenn jemand eine bereits weitgehend geförderte Ausbildung absolviert oder für seinen eigenen Gewerbebetrieb verantwortlich ist, oder (§13?) unabkömmlich gestellt werden (i.allg. wegen Feuerwehr oder THW) oder befreit (die Priesteranwärter).
Also, UK heißt, man wird nicht herangezogen, so lange was anderes, was man tut, wichtiger ist. Man bleibt verschont. Trifft fast immer auf THWler zu, die da 10 Jahre buckeln müssen, oder eben Feuerwehrverpflichtung.
Mein Opa war UK, weil er eine sehr niedrige Parteibuchnummer hatte. Allerdings war er tatsächlich schwer gehbehindert, er mußte am Stock herumhumpeln. Also das eine schließt manchesmal das andere nicht aus. Außerdem war er Polizist, aber es wurden bestimmte Polizeieinheiten auch in den krieg eingezogen.
Zurück zum Thema: wenn jemand in einer Sportkompagnie dient, dann ist er im Wehrdienst.
Ist er UK, ist er nicht im Wehrdienst.
Wie schon erwähnt wurde, durfte früher die Bundeswehr keine Schriftstücke nach Berlin versenden und keine Berliner einberufen. Heute gibt es eine vergleichbare Regelung nur noch für Deutsche im Ausland, die sind zwar grundsätzlich wehrpflichtig und unterliegen der Wehrüberwachung, ein entsprechendes Gesetz, wie mit den Auslandsdeutschen aber umgegangen werden soll, wenn sie sich vor Beginn der Wehrüberwachung ins Ausland verabschiedet haben, ist allerdings nie erlassen worden.
Die anderen werden ggf. über die örtlichen Konsulate und Botschaften belästigt, denn zugestellt werden kann ja. Allerdings ruht die Wehrpflicht bei Deutschen im Ausland bis zum Erlaß dieses besagten, nie verabschiedeten Gesetzes, sofern sie vor Beginn der Wehrüberwachung verzogen sind.
beste Grüße vom Baldur

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