- Wow, Wikipedia Erfahrung - XERXES, 10.02.2007, 21:11
- Einen hab ich noch - XERXES, 10.02.2007, 21:15
- Re: Einen hab ich noch - Wassermann, 10.02.2007, 23:56
- Vielen Dank - XERXES, 11.02.2007, 10:08
- Re: Und noch einen drauf - Die Rechtslage des Deutschen Reiches in wikipedia - Tassie Devil, 11.02.2007, 00:02
- Re: Und noch einen drauf - Die Rechtslage des Deutschen Reiches in wikipedia - Divinum, 11.02.2007, 15:52
- Re: Und noch einen drauf - Die Rechtslage des Deutschen Reiches in wikipedia - Tassie Devil, 12.02.2007, 11:08
- Tassies Beitrag zur Neiddebatte - Milly, 12.02.2007, 13:32
- Re: Tassies Beitrag zur Neiddebatte - Milly - Tassie Devil, 14.02.2007, 06:36
- Wer ist denn bitte noch souverän in EU-Landen? - Vanitas, 12.02.2007, 14:38
- Re: Die souveraene DemokRATTie - Tassie Devil, 14.02.2007, 08:16
- Re: Selbstauskunft eines Forenschreibers - Tempranillo, 12.02.2007, 15:44
- Re: Selbstauskunft eines Forenschreibers - Tassie Devil, 13.02.2007, 03:36
- Tassies Beitrag zur Neiddebatte - Milly, 12.02.2007, 13:32
- Re: Und noch einen drauf - Die Rechtslage des Deutschen Reiches in wikipedia - Tassie Devil, 12.02.2007, 11:08
- Re: Und noch einen drauf - Die Rechtslage des Deutschen Reiches in wikipedia - Divinum, 11.02.2007, 15:52
- Re: Einen hab ich noch - GutWettertrader, 11.02.2007, 10:48
- Re: Einen hab ich noch - Tassie Devil, 11.02.2007, 10:59
- Re: Einen hab ich noch - Wassermann, 10.02.2007, 23:56
- Wikipedia Erfahrung, Wer richtig schreibt, der bleibt. - prinz_eisenherz, 10.02.2007, 23:13
- Re: Wow, Wikipedia Erfahrung - GutWettertrader, 11.02.2007, 10:46
- Einen hab ich noch - XERXES, 10.02.2007, 21:15
Re: Und noch einen drauf - Die Rechtslage des Deutschen Reiches in wikipedia
-->>Hi,
>ja, ich hatte mir das angesehen.
>Von ganz besonderer Wikipedia-Qualitaet sind die deutschen-sprachigen! Seiten, auf die man stoesst, sucht man nach Assets und Eigenschaften der"Bundesrepublik Deutschland" und dem"Deutsches Reich".
>Die verbalen Verrenkungen auch bei diesem Thema sind schon von besonderer Guete.
>Diese Wikipedia-Seite ist ein Hauptsammelplatz:
>http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtslage_des_Deutschen_Reiches
<hr>
Ja richtig Tassie Devil, vor allem übersehen die Artikelverfasser bei Wikipedia die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht stellte nämlich am 28.01.1998 folgendes fest:
"Ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag innerstaatlich gültig ist. Ziff. 3 des Notenwechsels bedurfte entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers keines Zustimmungsgesetzes gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG. Der Notenwechsel bekräftigt in Ziff. 3 lediglich klarstellend, daß eine bereits geltende, völkerrechtliche Regelung fortbesteht.
Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag wurde nicht bereits durch Art. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag zieht nur die sich"demgemäß" ergebende Konsequenz. Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt. Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen."
(Quelle: Bundesverfassungsgericht.de - > 2 BvR 1981/97 Randnummer 10-12)
Des Weiteren übergehen die Schreiber bei Wikipedia die zwischen der BRD und den"Drei Mächten" geschlossenen Abkommen wie zum Beispiel das vom 27./28. September 1990, welches ich hier einmal reinstellen möchte (man achte insbesonders auf den Punkt 3 und 4a):
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In Punkt 3 des Abkommens heißt es, dass Artikel 2 Abs.1 1.Teil des Überleitungsvertrags nach der Wiedervereinigung in Kraft bleibt. Artikel 2 Abs.1 1.Teil Überleitungsvertrag im Wortlaut:
"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen." (Quelle)
Ach ja, sie haben auch den Wortlaut des Grundgesetzes für die BRD nicht beachtet. So heißt es zum Beispiel in Artikel 79 I GG:
"Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt." (Quelle)
Oder Art. 120 Abs. 1 S.1 GG:
"Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen." (Quelle)
Oder der auf Besatzungsrecht verweisende Artikel 139 GG:
"Die zur"Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt." (Quelle)
Fazit: Die BRD hat keine Staatshoheit, die Staatshoheit haben die"Drei Mächte", damit ist die BRD kein Staat und das Grundgesetz ist keine Verfassung. Das hat schon Prof. Dr. Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat gesagt.
MfG - Divinum

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