- Wow, Wikipedia Erfahrung - XERXES, 10.02.2007, 21:11
- Einen hab ich noch - XERXES, 10.02.2007, 21:15
- Re: Einen hab ich noch - Wassermann, 10.02.2007, 23:56
- Vielen Dank - XERXES, 11.02.2007, 10:08
- Re: Und noch einen drauf - Die Rechtslage des Deutschen Reiches in wikipedia - Tassie Devil, 11.02.2007, 00:02
- Re: Und noch einen drauf - Die Rechtslage des Deutschen Reiches in wikipedia - Divinum, 11.02.2007, 15:52
- Re: Und noch einen drauf - Die Rechtslage des Deutschen Reiches in wikipedia - Tassie Devil, 12.02.2007, 11:08
- Tassies Beitrag zur Neiddebatte - Milly, 12.02.2007, 13:32
- Re: Tassies Beitrag zur Neiddebatte - Milly - Tassie Devil, 14.02.2007, 06:36
- Wer ist denn bitte noch souverän in EU-Landen? - Vanitas, 12.02.2007, 14:38
- Re: Die souveraene DemokRATTie - Tassie Devil, 14.02.2007, 08:16
- Re: Selbstauskunft eines Forenschreibers - Tempranillo, 12.02.2007, 15:44
- Re: Selbstauskunft eines Forenschreibers - Tassie Devil, 13.02.2007, 03:36
- Tassies Beitrag zur Neiddebatte - Milly, 12.02.2007, 13:32
- Re: Und noch einen drauf - Die Rechtslage des Deutschen Reiches in wikipedia - Tassie Devil, 12.02.2007, 11:08
- Re: Und noch einen drauf - Die Rechtslage des Deutschen Reiches in wikipedia - Divinum, 11.02.2007, 15:52
- Re: Einen hab ich noch - GutWettertrader, 11.02.2007, 10:48
- Re: Einen hab ich noch - Tassie Devil, 11.02.2007, 10:59
- Re: Einen hab ich noch - Wassermann, 10.02.2007, 23:56
- Wikipedia Erfahrung, Wer richtig schreibt, der bleibt. - prinz_eisenherz, 10.02.2007, 23:13
- Re: Wow, Wikipedia Erfahrung - GutWettertrader, 11.02.2007, 10:46
- Einen hab ich noch - XERXES, 10.02.2007, 21:15
Re: Und noch einen drauf - Die Rechtslage des Deutschen Reiches in wikipedia
-->>Ja richtig Tassie Devil, vor allem übersehen die Artikelverfasser bei Wikipedia die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts. Das Bundesverfassungsgericht stellte nämlich am 28.01.1998 folgendes fest:
>"Ein Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag innerstaatlich gültig ist. Ziff. 3 des Notenwechsels bedurfte entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers keines Zustimmungsgesetzes gemäß Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG. Der Notenwechsel bekräftigt in Ziff. 3 lediglich klarstellend, daß eine bereits geltende, völkerrechtliche Regelung fortbesteht.
>Teil VI Art. 3 Abs. 1 und 3 Überleitungsvertrag wurde nicht bereits durch Art. 7 Zwei-plus-Vier-Vertrag aufgehoben. Art. 7 Abs. 1 Zwei-plus-Vier-Vertrag betrifft nur Vereinbarungen der vier Mächte, nicht solche der drei Westmächte, wie den Überleitungsvertrag. Art. 7 Abs. 2 Zwei-plus-Vier-Vertrag zieht nur die sich"demgemäß" ergebende Konsequenz. Deutschland hat durch den Wegfall der Verantwortung der vier Mächte in bezug auf Berlin und Deutschland als ganzes sowie der damit zusammenhängenden Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten wiedererlangt. Seine Bindung an völkerrechtliche Verträge mit den drei Westmächten ist dadurch nicht betroffen."
>(Quelle: Bundesverfassungsgericht.de - > 2 BvR 1981/97 Randnummer 10-12)
>Des Weiteren übergehen die Schreiber bei Wikipedia die zwischen der BRD und den"Drei Mächten" geschlossenen Abkommen wie zum Beispiel das vom 27./28. September 1990, welches ich hier einmal reinstellen möchte (man achte insbesonders auf den Punkt 3 und 4a):
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>In Punkt 3 des Abkommens heißt es, dass Artikel 2 Abs.1 1.Teil des Überleitungsvertrags nach der Wiedervereinigung in Kraft bleibt. Artikel 2 Abs.1 1.Teil Überleitungsvertrag im Wortlaut:
>"Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der Besatzungsbehörden oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen." (Quelle)
>Ach ja, sie haben auch den Wortlaut des Grundgesetzes für die BRD nicht beachtet. So heißt es zum Beispiel in Artikel 79 I GG:
>"Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, daß die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluß und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt." (Quelle)
>Oder Art. 120 Abs. 1 S.1 GG:
>"Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen." (Quelle)
>Oder der auf Besatzungsrecht verweisende Artikel 139 GG:
>"Die zur"Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt." (Quelle)
>Fazit: Die BRD hat keine Staatshoheit, die Staatshoheit haben die"Drei Mächte", damit ist die BRD kein Staat und das Grundgesetz ist keine Verfassung. Das hat schon Prof. Dr. Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat gesagt.
Hi Goettliches,
vielen Dank fuer die Erlaeuterungen Deines Beitrages, auch wenn sie mir selbst seit mehreren Jahren bekannt waren.
Ja, der 3.10.1990 und einige kurz zuvor liegende Termine haben aufgezeigt, dass mutmasslich seitens der 3 westlichen Siegermaechte des WK II niemals beabsichtigt war, Deutschland auch bei guter demokRATTischer Fuehrung in seine staatliche Selbstbestimmung zu entlassen.
Die bis dahin im Grundgesetz ausgefuehrten Bestimmungen waren nur ein in Aussicht gestellter Koeder.
Konkret, die Umstaende, dass auch West-Deutschland nach seiner voelligen Niederwerfung als Teil des Deutschen Reiches zum 7./8./5.1945 nur 40-45 Jahre, mithin 1 Generation, in zeitlicher Hinsicht gebraucht hatte, um wieder in die wirtschaftliche Weltspitze vorzustossen (u.a. Exportweltmeister, die DM als Weltleit"reserve"waehrung), zeigt doch deutlichst die wahren Gruende um die Ursachen des WK I und des WK II im Hinblick auf das Deutsche Reich auf, naemlich sein wirtschaftliches Niederhalten bei seinem gleichzeitigen wirtschaftlichen Ausbeuten. Dass darin die City of London, die zionistische Rothschildgruppe, nach wie vor federfuehrend mit von der Partie ist, schreibe ich eigentlich nur deshalb, damit es den mitlesenden ewiggestrigen demokRATTischen Sozial-Dauerschlaefern zumindest ein wenig ihre Augenbrauen hochzieht.
Dazu ein kleines Schmankerl am Rande, und wie ich hoffe, zur allgemeinen Forumerheiterung. Es sind nunmehr etwa 7-8 Monate vergangen, dass ich in Sueddeutschland, im Stuttgarter Raum, in einer sog. Besenwirtschaft bei einigen Viertele Rotwein sass. Die Diskussion um macht- wie wirtschaftliche Gegebenheiten der BRDDR mit 3 aelteren Herren am gleichen Tisch, 2 von ihnen bereits verrentet, brachte es mit sich, dass der kurzfristige Rentenanwaerter auf einige meiner Darstellungen folgende BILDreife Feststellungen traf:"Was, zionistisch? Das war doch der Herzl, oder wie der hiess, das ist doch schon sooo lange her. DU bist 50 Jahre zu spaet dran! Hinter dem ganzen Betrug und dem Schei..dreck von heute, dahinter steckt doch die INDUSTRIE!"
Unglaublich und unfassbar fuer mich.
Wir wolle ooch gonsumiere und Wenn de DeMork nich zu uns kommt, gehen wir zur DeMork, nur zu, meine Damen und Herren, nur zu, es wird Euch bald entgueltig vergangen sein.
Ich werde es auch niemals verstehen und begreifen, wie meinerseits mutmasslich hochintelligente Westdeutsche, z.B. vom Schlage eines Forumbeitragsschreibers Tempranillo, der Chimaere namens Demokratie bei nicht zu uebersehenden Grundlagen seit dem 23.5.1949 bis zum 3.10.1990 auf die Leimrute kriechen konnten, das liegt weit ausserhalb meines Fassungsvermoegens.
Und, weil es so ergreifend ist, nochmals fuer die ewiggestrigen demokRATTischen Sozial-Dauerschlaefer zum Mitbuchstabieren:
Fazit: Die BRD hat keine Staatshoheit, die Staatshoheit haben die"Drei Mächte", damit ist die BRD kein Staat und das Grundgesetz ist keine Verfassung.
Das hat schon Prof. Dr. Carlo Schmid im Parlamentarischen Rat gesagt.
Nochmals, danke fuer Deinen erhellenden Beitrag.
>MfG - Divinum
Gruss!
TD

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