- Kennt jemand einen guten Anwalt in München... - schlaffi, 20.02.2007, 20:15
- Mein Eindruck - das kommt im Großraum München öfters vor - Gabriela, 20.02.2007, 23:04
- Nur mal mein naiver erster Rat - Taktiker, 20.02.2007, 23:12
- Mieterverein: Wohl vorher eintreten. Mahn die Kohle per EBf an und dann - LenzHannover, 21.02.2007, 00:10
- Muß nicht sein.... - Gabriela, 21.02.2007, 08:28
- Ich habe es schon mal durchgemacht, leider. - prinz_eisenherz, 21.02.2007, 08:29
- Re: Ich habe es schon mal durchgemacht, leider. - schlaffi, 21.02.2007, 09:20
- Klauseln für Schönheitsreparaturen - Sorrento, 21.02.2007, 09:27
- Re: Klauseln für Schönheitsreparaturen - schlaffi, 21.02.2007, 12:56
- Re: Klauseln für Schönheitsreparaturen - Sorrento, 21.02.2007, 13:05
- Re: Klauseln für Schönheitsreparaturen - schlaffi, 21.02.2007, 12:56
- Geteiltes Leid, ist doppeltes Leid, leider. - prinz_eisenherz, 21.02.2007, 10:23
- Re: Geteiltes Leid, ist doppeltes Leid, leider. - GutWettertrader, 21.02.2007, 10:29
- Bei Protokoll ist MV längst abgeschlossen - Taktiker, 21.02.2007, 10:29
- ... ist MV längst abgeschlossen. Meistens, aber es gibt immer ein Vorspiel:) - prinz_eisenherz, 21.02.2007, 11:39
- Der Schimmel geht ja schon mal gar nicht auf Deine Kappe - Taktiker, 21.02.2007, 10:26
- Klauseln für Schönheitsreparaturen - Sorrento, 21.02.2007, 09:27
- Re: Ich habe es schon mal durchgemacht, leider. - schlaffi, 21.02.2007, 09:20
Klauseln für Schönheitsreparaturen
-->Hallo,
>Die größten Streitpunkte war das Streichen der Wände und der Schimmel im Bad. Ich muss angeblich deswegen eine Fachfirma beauftragen, meine Malerarbeiten hat dem Vermieter nicht gefallen.
Kann es sein, daß in deinem Mietvertrag noch drinsteht (wenn älter als 2003, dann ist dies ziemlich sicher, da in den meisten Mietvertragsvordrucken damals enthalten), daß du alle X Jahre sowie beim Auszug die Räume neu streichen musst?
Wenn ja, so ist dieser Passus ungültig und du brauchst nichts von beidem zu tun!
Gruß,
Sorrento

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