- Kennt jemand einen guten Anwalt in München... - schlaffi, 20.02.2007, 20:15
- Mein Eindruck - das kommt im Großraum München öfters vor - Gabriela, 20.02.2007, 23:04
- Nur mal mein naiver erster Rat - Taktiker, 20.02.2007, 23:12
- Mieterverein: Wohl vorher eintreten. Mahn die Kohle per EBf an und dann - LenzHannover, 21.02.2007, 00:10
- Muß nicht sein.... - Gabriela, 21.02.2007, 08:28
- Ich habe es schon mal durchgemacht, leider. - prinz_eisenherz, 21.02.2007, 08:29
- Re: Ich habe es schon mal durchgemacht, leider. - schlaffi, 21.02.2007, 09:20
- Klauseln für Schönheitsreparaturen - Sorrento, 21.02.2007, 09:27
- Re: Klauseln für Schönheitsreparaturen - schlaffi, 21.02.2007, 12:56
- Re: Klauseln für Schönheitsreparaturen - Sorrento, 21.02.2007, 13:05
- Re: Klauseln für Schönheitsreparaturen - schlaffi, 21.02.2007, 12:56
- Geteiltes Leid, ist doppeltes Leid, leider. - prinz_eisenherz, 21.02.2007, 10:23
- Re: Geteiltes Leid, ist doppeltes Leid, leider. - GutWettertrader, 21.02.2007, 10:29
- Bei Protokoll ist MV längst abgeschlossen - Taktiker, 21.02.2007, 10:29
- ... ist MV längst abgeschlossen. Meistens, aber es gibt immer ein Vorspiel:) - prinz_eisenherz, 21.02.2007, 11:39
- Der Schimmel geht ja schon mal gar nicht auf Deine Kappe - Taktiker, 21.02.2007, 10:26
- Klauseln für Schönheitsreparaturen - Sorrento, 21.02.2007, 09:27
- Re: Ich habe es schon mal durchgemacht, leider. - schlaffi, 21.02.2007, 09:20
Geteiltes Leid, ist doppeltes Leid, leider.
-->Hallo schlaffi,
dein Problem ist beinahe deckungsgleich mit dem meinen.
Du und ich, wir sind aus dem einfachen Grund in der schlechteren Position, weil der Vermieter das Geld hat, welches du von ihm zurück haben willst. Umgekehrt wäre es besser.
Aber, wie schon geschrieben, zu meiner eigenen Verblüffung, ist das Prozedere tatsächlich eine Sache der Auslegung und DU! muss erreichen, mit einer guten Begründung, das der Vermieter das Geld zurückbezahlt. Alles ist eine Sache, die über das Zivilrecht abgewickelt wird und das hat seine Tücken. Wenn du den Vermieter wegen Betruges anzeigst, um daraus einr Strafrechtssache zu machen, dann jedoch musst du mit einem Bumerang von dem rechnen.
Sich darüber ärgern ist nützlich, für den kurzen Seelenfrieden, aber nutzlos. Das einzige was dir bleibt, ist dir einen Anwalt zu nehmen. Meine Unterlagen stehen dir zu Verfügung, wenn du sie mal lesen willst.
Tipp für das nächste mal:
Beim Einzug tatsächlich ein umfassendes Abnahmeprotokoll anfertigen lassen, am besten mit einem Zeugen von deiner Seite, und wirklich jedes Merkmal aufschreiben lassen. Beim privaten Vermieter, ein solch böser Nachbar wie mein oben genannter, da riskierst du natürlich, das du so den Mietvertrag erst gar nicht bekommst.
bis denne
eisenherz
PS: Dein Beitrag hat mich daran erinnert in einen Mieterverein einzutreten, was ich soeben, über das Internet, auch gemacht habe.
Den hier:
http://www.berliner-mieterverein.de/ueberuns/beitrittserklaerung.htm

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