- Kennt jemand einen guten Anwalt in München... - schlaffi, 20.02.2007, 20:15
- Mein Eindruck - das kommt im Großraum München öfters vor - Gabriela, 20.02.2007, 23:04
- Nur mal mein naiver erster Rat - Taktiker, 20.02.2007, 23:12
- Mieterverein: Wohl vorher eintreten. Mahn die Kohle per EBf an und dann - LenzHannover, 21.02.2007, 00:10
- Muß nicht sein.... - Gabriela, 21.02.2007, 08:28
- Ich habe es schon mal durchgemacht, leider. - prinz_eisenherz, 21.02.2007, 08:29
- Re: Ich habe es schon mal durchgemacht, leider. - schlaffi, 21.02.2007, 09:20
- Klauseln für Schönheitsreparaturen - Sorrento, 21.02.2007, 09:27
- Re: Klauseln für Schönheitsreparaturen - schlaffi, 21.02.2007, 12:56
- Re: Klauseln für Schönheitsreparaturen - Sorrento, 21.02.2007, 13:05
- Re: Klauseln für Schönheitsreparaturen - schlaffi, 21.02.2007, 12:56
- Geteiltes Leid, ist doppeltes Leid, leider. - prinz_eisenherz, 21.02.2007, 10:23
- Re: Geteiltes Leid, ist doppeltes Leid, leider. - GutWettertrader, 21.02.2007, 10:29
- Bei Protokoll ist MV längst abgeschlossen - Taktiker, 21.02.2007, 10:29
- ... ist MV längst abgeschlossen. Meistens, aber es gibt immer ein Vorspiel:) - prinz_eisenherz, 21.02.2007, 11:39
- Der Schimmel geht ja schon mal gar nicht auf Deine Kappe - Taktiker, 21.02.2007, 10:26
- Klauseln für Schönheitsreparaturen - Sorrento, 21.02.2007, 09:27
- Re: Ich habe es schon mal durchgemacht, leider. - schlaffi, 21.02.2007, 09:20
Der Schimmel geht ja schon mal gar nicht auf Deine Kappe
-->Du hast ja sicher ausreichend gelüftet und daher ist dieser Mangel ohnehin Vermietersache. Eigentlich hättest Du die Miete vorher noch um 50% kürzen sollen wegen des Schimmels.
"Nicht gefallen" der Malerarbeiten... wo gibts denn das?! Er soll die Mängel klar benennen statt solchem Wischiwaschi. Lass die Mietvertragsklauseln zur Renovierung checken. Einiges ist hier mittlerweile nachträglich für ungültig befunden worden, meistens mit dem Ergebnis, dass Du gar nichts machen mußt.
Die 50:50 Chance Aussagen von RA's kenne ich auch. Das sind Luschen! Geh zu einem anderen! Es muß sich lediglich der passende Haken finden, an dem Du Deinen Vermieter im Prozess aufhängen kannst. Das ganze machst Dein RA der Gegenseite schön plausibel und sie wird auf Prozess verzichten.
Mit Vermietern bei Streitigkeiten bloß nicht kuschen!! Die setzen darauf, dass 80% der Kundschaft prozessfaul und kostenklamm sind, schüchtern ein. Ist Dein Vermieter eine große Nummer oder ein kleiner Krauter? Falls letzteres, wird er ebenso seine Chancen abwägen, falls Du Dich wehrst! Schon die Info, er mache das mit allen seinen Wohnungen so, zählt! Belege dafür, Aussagen beschaffen! Deine Wandmalerei wird sich ja objektiv begutachten lassen, oder?!
Und beim Schimmel muß Dir Dein Herr Vermieter beweisen(!), dass Du der Urheber bist, nicht lüftest, etc. Hol Dir ne Nachbar-Zeugenaussage, dass immer gut gelüftet wurde, alles schön schriftlich und mit Wilhelm drunter an den Anwalt.
Im übrigen zahlt man bei Auszug die letzten 3 Mieten vorsorglich schon mal nicht. In Berlin machen das eingentlich fast alle so.

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