- Arbeitsvisum für Deutschland - EM-financial, 01.04.2007, 14:07
- Re:wieso nicht jm nehmen, der bereits Arbeitsgenehmigung hat - Jermak Timofejewitsch, 01.04.2007, 14:16
- nicht austauschbar - EM-financial, 01.04.2007, 15:30
- Re: nicht austauschbar - Panzerknacker, 02.04.2007, 14:31
- nicht austauschbar - EM-financial, 01.04.2007, 15:30
- Re: Arbeitsvisum für Deutschland - Worldwatcher, 01.04.2007, 18:08
- Re:wieso nicht jm nehmen, der bereits Arbeitsgenehmigung hat - Jermak Timofejewitsch, 01.04.2007, 14:16
Arbeitsvisum für Deutschland
-->ich habe den Gedanken, dass ich mittelfristig jemanden aus Russland als Übersetzungs- und private Schreibkraft einstellen möchte. Selbst bin ich 50/50 freiberuflich (in Deutschland) tätig sowie als Angestellter in der Schweiz (wobei das nicht weiter von Belang ist)... Wohnhaft bin ich in Deutschland...
Prinzipiell gibt es da wohl 2 Möglichkeiten. Ein Besuchervisum (max. 30 Tage bzw. 90 Tage im Halbjahr) dessen Ausstellungswahrscheinlichkeit und erlaubte Einreisedauer abweichen oder eben ein Arbeitsvisum, welches man ggf. auch für einen längeren Zeitraum ausstellen könnte...
Aber das was ich bisher darüber gelesen habe hört sich sehr komplex an, da bei jeder Visa-Erteilung die"Rückkehrbereitschaft" geprüft wird und eine Anstellung auf Zeit in Deutschland ist ja wohl sehr"verdächtig"... Oder mache ich mir da zu viele Gedanken?
Vielleicht kennt sich ja jemand aus - Aber bitte verzichtet auf die"Moralpredigt" und Hinweise über mögliche"Risikopotenziale"
Gruss
EMF

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