- nt-v Moderator onanierte auf der Straße - Cujo, 18.04.2007, 10:15
- Re: Total ver-rückte Welt? - Emerald, 18.04.2007, 10:24
- Re: Total ver-rückte Welt? - sensortimecom, 18.04.2007, 11:46
- Es gibt Leute, denen sieht man es einfach an - Taktiker, 18.04.2007, 13:26
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- SCHWANZ AB"-AUSFALL-TV-Börsenexperte wegen Exhibitionismus verurteilt - monopoly, 19.04.2007, 15:54
- Re: Total ver-rückte Welt? - Emerald, 18.04.2007, 10:24
SCHWANZ AB"-AUSFALL-TV-Börsenexperte wegen Exhibitionismus verurteilt
-->>>etzt steht er vor Gericht
19. April 2007 webnews Yigg folkd Mister Wong Linkarena Del.icio.us Schrift:
"SCHWANZ AB"-AUSFALL
TV-Börsenexperte wegen Exhibitionismus verurteilt
Fernsehmoderator Marcel Claus M. hat auf offener Straße onaniert und eine 16-Jährige aufgefordert, mitzumachen. Das Frankfurter Amtsgericht verurteilte den 41-jährigen Börsenexperten heute wegen Exhibitionismus zu einer Geldstrafe.
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Frankfurt am Main - Wegen Exhibitionismus in drei Fällen muss der aus dem Fernsehen bekannte Börsenexperte 2000 Euro Strafe zahlen. Marcel Claus M. hatte in zwei Fällen Frauen auf dem Frankfurter Straßenstrich mit Kastrationsphantasien belästigt und sich dabei eine Schere und ein Schild mit der Aufschrift"Schwanz ab" umgehängt. In einem weiteren Fall hatte der Wertpapieranalyst in einer stark frequentierten U-Bahn-Station öffentlich onaniert und ein 16-jähriges Mädchen zum Mitmachen aufgefordert.
Der voll geständige Mann ließ über seinen Verteidiger Ulrich Endres erklären, er bedauere die Vorfälle. Zum Zeitpunkt der"merkwürdigen Kastrationsphantasien" im Frühjahr 2006 habe sich der gelernte Bankkaufmann"in einer außerordentlichen Lebenskrise" befunden. Der Angeklagte, der auch für einen TV-Nachrichtensender als Börsenexperte tätig war, sei durch den Medienrummel vor dem Prozess aber schon genug gestraft. Die Kündigungen seien M. nach einem Zeitungsbericht"nur so ins Haus geflattert", sagte Endres.
Das Amtsgericht hielt eine Geldstrafe für angemessen, musste aber noch drei Vorstrafen des Wertpapierspezialisten wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung berücksichtigen. Zudem droht M. noch ein Strafbefehl wegen Trunkenheit am Steuer. Die ausgesprochene Geldstrafe setzte das Gericht zur Bewährung aus. Sie wird nicht fällig, falls sich M. einer Therapie im Frankfurter Männerzentrum unterzieht. An die gemeinnützige Einrichtung muss er darüber hinaus 800 Euro zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
jjc/ddp

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