- Frage an die Experten zur Rentenberechnung - LeCoquinus, 23.04.2007, 14:15
- OK! Frage 1 hat sich erledigt. - LeCoquinus, 23.04.2007, 14:46
- Re: OK! Frage 1 hat sich erledigt. - dottore, 23.04.2007, 15:32
- Herzlichen Dank!!!! (o.Text) - LeCoquinus, 23.04.2007, 18:35
- Re: OK! Frage 1 hat sich erledigt. - dottore, 23.04.2007, 15:32
- OK! Frage 1 hat sich erledigt. - LeCoquinus, 23.04.2007, 14:46
Re: OK! Frage 1 hat sich erledigt.
-->Hi LeCoquinus,
zur zweiten Frage:
>>Zweite Frage betrifft die Bundeswehrzeit.
>>Laut Grundgesetz darf keinem Bürger durch den Wehrdienst kein Nachteil entstehen, im vergleich zu jenen die nicht gezogen wurden.
Nein. Der Ersatzdienst darf nur nicht kürzer sein als der Wehrdienst.
>>Vor der Bundeswehr hatte er sehr gut verdient, danach ebenfalls.
>>Entgegen aller damaligen, mündlichen Versprechungen wurde der 18-Monatige Wehrdienst nur pauschal berücksichtigt und nicht so wie es seinen Einkünften davor und danach entsprach.
Es gilt: Von einer"Bezugsgröße" (= Durchschnittsverdienst aller Versicherten) werden 60 % als versicherungspflichtiges Einkommen des Wehrpflichtigen anerkannt und davon die Beiträge - wie üblich - abgezogen und bei der Rentenberechnung entsprechend angerechnet.
>>Einer der sich davor drücken konnte, hat diesen Nachteil nicht.
Falls er nicht gezogen wurde - ja.
>>Ist das heute gängiges Recht??
Kein Recht, aber gängige Praxis, da inzwischen ca. 60 Prozent eines Jahregangs weder Wehr- noch Ersatzdienst leisten müssen.
Gruß!

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