- Interessant: Subjektivismus als alleinige Handlungsgrundlage der Justiz - XERXES, 30.04.2007, 12:50
Interessant: Subjektivismus als alleinige Handlungsgrundlage der Justiz
-->Und es wird sogar offen zugegeben, dass die Beweislage für den"Holocaust" sehr dürftig ist: Das hat die Justiz in ihren Prozessen gegen Ernst Zündel und Germar Rudolf ausdrücklich eingestanden, und Raul Hilberg erklärte noch im Juni 2006 ("Standard", Wien), dass der Holocaust überhaupt erst zu 20 Prozent erforscht sei. Welchen Wert die objektive Wahrheit gegenüber subjektistischen Unterstellungen seitens der Justiz hat, erläuterte Richter Ulrich Meinerzhagen bei der Verurteilung Zündels unmissverständlich:"Es ist unerheblich, ob es den Holocaust gegeben hat oder nicht; seine Leugnung jedenfalls ist in Deutschland verboten."
<ul> ~ http://www.presseanzeiger.de/meldungen/recht-gesetz/233306.php</ul>

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