- Kein Urheberrecht bei Agenturmeldungen - LenzHannover, 03.05.2007, 01:00
Kein Urheberrecht bei Agenturmeldungen
-->Dorfzeitung vom 26-4
Düsseldorf (ap). Agenturmeldungen sind nach einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf nicht grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Die Wiedergabe von Passagen, die sich allein auf nachrichtliche Fakten beziehen, stelle „keine schöpferische und damit schützenswerte Leistung dar, entschied die zwölfte Zivilkammer gestern in Düsseldorf. Das Gericht wies damit eine Klage der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) ab, die dem Verein „Aktion Leben“ vorgeworfen hatte, Texte ohne Entgelt in Zeitschriften und im Internet veröffentlicht zu haben.
Wo anders: Die KNA war vor Gericht gezogen, weil der Verein Texte der Agentur sowohl in Zeitschriften als auch im Internet veröffentlicht hatte, ohne dass ein Vertragsverhältnis bestand und demzufolge auch ohne dafür zu zahlen. Die KNA klagte daher auf Unterlassung und wollte darüberhinaus Auskunft einfordern, in welchem Umfang deren Texte genutzt wurden.

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