- Rechtslage: Verkaufen wegen Ladenschließung - Toby0909, 08.05.2007, 13:52
- Hallo Toby, Du schreist also nach mehr... - Milly, 08.05.2007, 14:41
- ??? - Toby0909, 08.05.2007, 14:48
- Re:??? - Milly, 08.05.2007, 15:15
- ??? - Toby0909, 08.05.2007, 14:48
- Re: ich kenn noch ein Beispiel - Jermak Timofejewitsch, 08.05.2007, 14:55
- das ist ja noch geiler....owT - Toby0909, 08.05.2007, 15:06
- Bei unserer blöden Justiz darf doch betzrügen ohne Ende *würg* - LenzHannover, 08.05.2007, 23:12
- das ist ja noch geiler....owT - Toby0909, 08.05.2007, 15:06
- Hallo Toby, Du schreist also nach mehr... - Milly, 08.05.2007, 14:41
Re:???
-->Hallo Toby,
kein Problem , vielleicht hab' ich bei Dir die Ironie überlesen.
Geschäfte darf man nur einmal aufgeben, Einkauf unter Einstandspreisen ist nur bei"wirtschaftlicher Notlage" (z.B. neue Mode) erlaubt), Gummiparagraph halt. 1000 Seiten Literatur, die im Zweifel auch ein"Profi" nicht zuverlässig interpretieren kann.
Klar, die Leute sind blöd. Deswegen haben wir ja so viele Gutmenschen, die sich"Verbraucherschutzgesetze" o.ä. ausdenken.
Trotzdem kreist der Abmahnanwalt. Wahrscheinlich kommt er bloß nicht, weil der Laden eh pleite ist . Aber wenn Du oder Ich das"Geschäftsmodell" kopieren, stehen die Geier bestimmt ruckizucki auf der Matte.

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