- Debitismus a la Lisa, oder habe ich etwas falsch verstanden? - etoile, 07.05.2007, 17:27
- Re: 36: 1 - dottore, 07.05.2007, 18:02
- schrieb auch al Erian bereits vor Wochen in der FT... Re: 36: 1 - weissgarnix, 07.05.2007, 21:54
- Re: Debitismus a la Lisa, @Dottore - etoile, 07.05.2007, 20:22
- Re: Zum Geld-Kredit-Zins-usw.-Phänomen - vertrackt... - dottore, 08.05.2007, 15:23
- - vertrackt..., @Dottore, herzlichen Dank - etoile, 09.05.2007, 21:37
- Re: Zum Geld-Kredit-Zins-usw.-Phänomen - vertrackt... - dottore, 08.05.2007, 15:23
- Re: Debitismus a la Lisa, oder habe ich etwas falsch verstanden? - Elmarion, 08.05.2007, 11:17
- Re: 36: 1 - dottore, 07.05.2007, 18:02
Re: Zum Geld-Kredit-Zins-usw.-Phänomen - vertrackt...
-->Hi etoile,
>Dieser Teil Ihrer AusfĂĽhrungen, kann doch so nicht bestehen bleiben.Ich meinte, es so verstanden zu haben, dass nur durch Kredit neues Geld enstehen kann, folglich mĂĽĂźte es doch heiĂźen: Kredit=Geld(Cash)
[Nicht von mir, dafĂĽr das:]
Cash (als Noten) kommt zusätzlich aus der ZB, indem diese entweder etwas zum permanenten Behalt ankauft (früher z.B. Gold, heute z.B. Grundstücke) oder zum vorübergehenden. „Vorübergehend“ bedeutet: Das betreffende Papier hat Laufzeit (Ausnahmen z.B. nach tier-2 der EZB: Aktien, die keine Laufzeit haben). Die ZB kassiert dann den verbrieften Zinssatz (bei Aktien: Dividenden). Den Verkäufern der Titel entstehen keine weiteren Kosten - sie sind ihr Papier los und erhalten eine entsprechende Gutschrift auf einem ZB-Konto. Mit dieser Gutschrift (jederzeit fällig, keine Verzinsung seitens der ZB) können sie nach Belieben verfahren (sie zedieren): Entweder mittels Käufen oder mittels Kreditierungsvorgängen.
Nach Ende der Laufzeit kann die ZB sich Cash andienen lassen, der bei inländischen Titeln genauso wieder spurlos in der ZB verschwindet wie er ursprünglich aus ihr gekommen ist (out of the blue sky). Oder sie geht in neue Titel, die (noch) Laufzeit haben. Der Ankauf von Titeln beim Emittenten direkt ist untersagt (z.B. bei den öffentlichen Händen).
Bei ausländischen Titeln (Devisen) kann die ZB diese spot in heimischen Cash verwandeln und behalten (Verschwindibus wie eben) oder sie in weitere (noch laufende) ausländische Titel verwandeln.
Die ZB kann die (bereits am Markt befindlichen) Titel auch „refinanzieren“, z.B. durch sog. „Repo-Geschäfte“ (= Kauf mit gleichzeitiger Ver- bzw. Rückkaufvereinbarung), dem heute gängigen Standardverfahren. Die Titelhalter (ausschließlich Banken als „Geschäftspartner“) reichen zum Kurswert ein, haben den Sicherheitsabschlag (Staatspapiere: 0,5 - 1 %, usw.) hinzunehmen und müssen die ZB-Steuer (Repo- oder Refi-Satz) bezahlen. Die Zinsen auf die zum Repo eingereichten Papiere bleiben bei ihnen. Mit dem so gewonnenen Cash (Guthaben bei der ZB, der dort als Clearingstelle hin- und hergeschoben wird; Laufzeiten dieser „Refis“ variieren bis zu 6 Monaten) können die Banken ihrerseits kaufen, was sie wollen oder die Summen kreditieren, dies mit entsprechenden Aufschlägen, welche die Kreditnehmer schuldig werden.
Soweit (in Kürze) die monetäre Seite des Kredits. Ansonsten kann jede Summe kreditiert werden (z.B. Lieferantenkredit usw.), wobei erst bei Fälligkeit dieser Summen wiederum Cash (bar oder Gutschrift) zu erscheinen hat. Der Bargeldhalter kann aus seinen Noten keinerlei Zins schlagen, allerdings ist sein Bares deshalb nicht „un-verzinslich“ unterwegs: Es kommt ausschließlich (Monopol!) aus der ZB und bezieht zu deren Gunsten entweder den Titel- oder Repo-Satz (s.o.).
Der Gutschrifthalter (jederzeit fällig) kann seinerseits einen „Tagesgeldsatz“ kassieren, was in der Regel angeboten wird, wobei dieser Satz unter dem ZB-Satz liegt, da die betreffende Bank sich sonst günstiger bei der ZB finanzieren könnte (muss aber auch nicht sein, hängt in der Gesamtkalkulation der Banken davon ab, wie hoch der übliche „Bodensatz“ ist).
Summa: Zusätzlicher Cash (Bar, Gutschrift) setzt grundsätzlich vorangegangenes Kreditieren innerhalb der Wirtschaft voraus, d.h. die Existenz von „marktgängigen“ Wertpapieren, die ihrerseits Kreditsummen und Laufzeiten benennen bzw. einen entsprechenden (Markt-)Kurs haben. Dasselbe gilt für (re-diskontierte) Handelswechsel, die allerdings heute kaum noch eine Rolle spielen.
Ausnahme 1: Der Kauf von „Substanz“ (Metall, Aktien u.ä.) durch die ZB. Ausnahme 2: Scheidemünzen, bei denen die Differenz zwischen Nominal und Herstellungskosten tatsächliches „Nettogeld“ darstellt.
Das Vertrackte am Geld- und/oder Kreditproblem: Einerseits muss „Geld“ erst existieren, bevor kreditiert werden kann (der Kredit muss auf etwas „lauten“). Andererseits kommt Geld (heute und zusätzlich) nur heraus, nachdem kreditiert wurde. Dieses Dilemma ist nicht theoretisch zu lösen - es sei denn, „man“ nimmt einen Ex-Ante-Geldbestand an, wobei sich das ex ante nicht bis zum Urknall zurückverfolgen lässt.
Historischer Lösungsversuch (wie hier schon ausführlich diskutiert): Am „Anfang“ stehen weder Geld noch Kredit, sondern eine Schuld „ex nihilo“ (Abgaben, Tribute, Steuern) der Bevölkerung(en) einem Herrscher/Herrscherclan mit Waffenmonopol gegenüber.
Um diese Schuld termingerecht zu leisten und damit empfindliche Sanktionen zu vermeiden, leihen sich (sonst säumige) Schuldner das Abgabengut (erst Gerste, dann standardisiertes Silber in Parität zum Getreide, vgl. ausführlich Mesopotamien, von wo aus eine direkte Linie zum heutigen weltweiten Zustand führt). Das Schulddokument selbst enthält wiederum Termin und kann vor diesem vom Gläubiger gegen Diskont (Abschlag) seinerseits wieder zu „Geld“ (Abgabengut) gemacht werden (Gläubiger-Zession).
Der Diskont, von „unten“ gerechnet, wird zum „Zins“ nach heutigem Verständnis. Also z. B. Schuld = 100, Diskont = 25 (z.B. 3 Monate vor Fälligkeit). Ergibt (ex 75, von dort aus gerechnet) einen „Zinssatz“ von 33,3 Prozent (25/75).
Ich wüsste nicht, wie man dem Geld/Kredit/Zins-usw.-Phänomen sonst auf die Schliche kommen könnte.
GruĂź!

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