- Die spinnen, die Juristen... - futzi, 07.05.2007, 18:26
- Anscheinend ein typisch teutonisches Problem. (o.Text) - Ecki1, 08.05.2007, 10:36
- Schäubles Plattform: Geschändeter Avatar im Zeugenstand - kosh, 08.05.2007, 19:54
Schäubles Plattform: Geschändeter Avatar im Zeugenstand
-->Hallo futzi
Aus Deinem Link:
- Rechtlich höchst fragwürdig und kaum mit dem Gesetzeswortlaut und den Entscheidungen des BGH vereinbar ist nach der Einschätzung von Juristen in dem nun vorliegenden Urteil die völlige Gleichsetzung von eigenen und fremden Inhalten auf Websites.
Durch völlige Gleichsetzung führt dieses Provinzialgericht Äusserungen im öffentlichen Raum ad absurdum. Aber nicht nur eigene und fremde Inhalte werden angegangen, die Intelligenzbraten von der Juristenfront arbeiten auch bienenfleissig auf die völlige Gleichsetzung der realen und der virtuellen Welt hin:
aus http://www.rp-online.de/hps/client/opinio/public/pjsub/production_long.hbs?hxmain_object_id=PJSUB::ARTICLE::178164&hxmain_category=::pjsub::opinio::/politik___gesellschaft/deutschland/debatte
- Als"Miesmacher" und"Hysteriker" wurden bislang solche Menschen bezeichnet, die vorhersagten, in"Second Life" käme es bald zu Auswüchsen wie im wirklichen Leben. Jetzt zeigt sich allerdings, dass es auch in der virtuellen Welt genau so pervers zugeht.
Nach dem Bericht des ARD-Magazins"Report Mainz" missbrauchen in"Second Life" Mitglieder etlicher Nutzergruppen kindliche Spielfiguren online sexuell gegen Geld oder vergewaltigten sie.
Mindestens ebenso pervers hat natürlich die Antwort des Gesetzgebers auszufallen. Ich bin gespannt, wie die Handhabung eines Gerichtsverfahrens ohne Opfer zu gestalten ist, vielleicht stellt man einen Online-Bildschirm in den Zeugenstand und lässt den Kinderavatar durch Opfer-Schäuble höchst persönlich blubbern (wenn niemand geschädigt worden ist, warum soll diese Rolle nicht vom Staat, genauer vom Justizministerium direkt wahrgenommen werden?). Dort kann er seiner Fanatasie freien Lauf lassen, mit der potenzierten Erfindungs- und Hingabe gerade jenen Terror schildern, die ihm von seinen Beratern eingeflüstert wurde, so wie's gerade in den Kram passt. Die ideale Plattform für die gesamte Führungsequipe im Justizministerium, Sprechblasenpropaganda für den Zeugen entwickelnd. Im Gegenzug darf die ganze Welt am Gerichtsverfahren teilnehmen, wenn der Staatsanwalt als asexueller Sauber-Avatar mit dem Kopf vom GrössenWahn ins Netz gespeist wird, die justizministerial vorgegebenen Fragen zum Hergang der Schädigung des virtuellen Zeugen stellebd. Während das Gericht den psychischen Schaden des Avatars und die Schwere seiner Schändung abschliessend zu beurteilen hat.
Ich tät' übrigens eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuer fordern, denn irgendwer muss dieses"Unternehmen Uferlos" schliesslich finanzieren. Mich würde auch nicht wundern, wenn ich demnächst als @kosh Steuern abzuliefern habe, um einen potentiell von mir verursachten virtuellen Aufwand in der realen Welt zu entschädigen.
Mir ist durchaus klar, dass eine gewisse Ordnung auch in der virtuellen Welt geboten ist, ebenso klar ist mir allerdings, dass ein Grossteil der Legislative, Judikative wie Exekutive mit der Aufgabe komplett überfordert ist. Nicht nur ist der BGH nicht länger in der Lage, seine Urteile gegenüber Legislative und Exekutive realitätswirksam zu machen, Heise macht auf die Gefahr aufmerksam, wie dieses Hamburger-Urteil auf subaltener Stufe ignoriert wird. Nicht nur die Unterscheidung real-virtuell entgleitet zusehends, auch was Meinung / Kommentar oder als journalistisch-redaktionell zu gelten hat, verschwimmt in den Köpfen der Studierten:
Weiter aus Deinem Link:
- Überaus fragwürdig erscheint auch die Einordnung von Internetforen als journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags.
Auch diese Stelle eignet sich hervorragend zur Selbstdemontage von Bananistan. Wenn Internetforen unter journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote fallen sollen, muss baldigst der Gebrauch von Vollzitaten in Frage gestellt werden. Wer @kosh in Gänze kopiert, macht sich strafbar? Noch gelingt es mir den Kopf zu schütteln, aber wie lange ich wenigstens das noch darf (?), ich meine öffentlich, ich weiss es nicht. Jedenfalls bleibt die Strasse der juristischen Absurditäten lang, das Potential ist riesig, Orientierungshilfe für die BRDDR gibt uns ausgerechnet die Geschichte des 3. Reiches und seiner Filbingers. Von daher wird's noch eine Weile Stück für Stückchen absurder zu- und hergehen:
aus rp-online:
- Die Strafverfolgung dehnt sich aber auch auf"Avatare" aus, die in tierähnlicher Form durch die virtuelle Welt wandeln. Sofern diese Figuren vom Betrachter als Tier wahrgenommen werden, kann Sex zwischen einem solchen und einem"Avatar" in meschlicher Gestalt als Tierpornographie aufgefasst werden.
Es wird immer bunter, der Opfer-Schäuble als geschändetes Tier im virtuellen Zeugenstand.
Eine besondere Knacknuss von meiner Seite: Wie ist es juristisch aufzufassen, wenn Klingonen über Ferengimädchen herfallen? Zwar sind es keine Tiere, aber Menschen sind es auch nicht, und überhaupt, sie leben noch nicht mal auf unserem Planeten, eigentlich gibt's die gar nicht. Schicken wir dann des Schäuble als nacktes Ferengimädchen vor den Staatsanwalt?
Was wenn gewisse Ausserirdische als geschlechtslose Blubberwesen sich gegenseitig schänden, oder wenn sie laut Verteidigung nach dem Prinzip Seeelefanten verkehren, die zwar wiederum auf der Erde verkehren nach dem Motto Riesenbulle walzt heran, Weibchen versucht zu fliehen schafft's aber nicht mehr und lässt Vergewaltigung über sich ergehen. Ich plädiere für ein Verbot derart abartiger Naturfilme, nicht nur in der Realität, auch als Seeelefanten-Avatare, alternativ schlage ich die Ausrottung der Seeelefanten vor, damit den Herren und Damen Jus etwas einfacher vor Gericht nicht die Ganglien durchbrennen. Zumindest sollten Tierarten, die es nicht so tun wie wir, auf dem Index landen, jede einzelne Tierart wird vom BHG beurteilt werden müssen und auf die Terrorliste der Evolution verbannt. Das Gleiche gilt für Ausserirdische.
Die Amis auf Kurs
kosh
PS1: Meine Güte, hätte ich fast die Nekrophilen vergessen: Opfer-Schäuble als vergewaltigter Zombieknabe auf der Anklagebank des Staates. Kein Witz! Juristisch ist das ein Popblem!!! Welches Alter des Opfers ist zum Zeitpunkt des Verbrechens massgeblich? Der virtuelle Zeitpunkt seiner Geburt oder sein Todestag? Im 2. Fall wäre eine sexuelle Handlung auf ewig strafbar, im ersteren Fall wäre der Avatar spätestens mit dem Eintritt seines 20. Geburtstages mündig und sexuell berechtigt. Diese Frage ist eminent wichtig, denn anders als im realen Leben unterliegt ein Zombie-Avatar keiner Verwesung, bleibt also rein technisch betrachtet als Opfer intakt.
PS2: Verjährung? Da prinzipiell jedes virtuelle Verbrechen vom Computer aufgezeichnet werden kann, wie lange sollen die virtuellen Verbrechen strafbar bleiben? Gilt der Zeitpunkt der Aufnahme oder der Zeitpunkt der Entdeckung?
PS3: Beweislast? Falls mir jemand ein virtuelles Verbrechen per Adware, Trojaner, Virus oder wie auch immer auf die Festplatte jubelt, werde ich dann vom technisch stets veralteten Bundestrojaner unwiderruflich auf die Liste der Pädophilen gestempelt? Bin ich in der Beweispflicht? Habe ich überhaupt Einsicht in diese Liste oder kriege ich trotz bester Zeugnisse einfach keinen Job mehr bevor man mich ohne Angaben von Gründen in eine psychiatrische Klinik wegsperrt? Fragen über Fragen, über die sich der Pilot eines durchdrehender Rollstuhls kaum Gedanken machen dürfte: Gib Gummi, Wolfgang!!!

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