- China: Shanghai B-Share-Index - Laui, 09.05.2007, 12:06
- Re: China und der 'Zauberlehrling' - dottore, 09.05.2007, 12:43
- Re: Nicht nur Goethe auch PCM wird zitiert - monopoly, 09.05.2007, 13:58
- Schornsteinfegermonopol - Aleph, 09.05.2007, 19:14
- Re: Schornsteinfegermonopol - dottore, 10.05.2007, 13:35
- Genau, feste auf die Rechtsverdreher und nicht auf die kleinen hauen... - LenzHannover, 10.05.2007, 23:33
- Re: Genau, feste auf die Rechtsverdreher und nicht auf die kleinen hauen... - Student, 11.05.2007, 07:25
- Polizei zwangsverpflichtet? - LenzHannover, 13.05.2007, 01:53
- Re: Polizei zwangsverpflichtet? - Tassie Devil, 13.05.2007, 03:49
- Selbst daran schuld, wenn die Augen erst mit 25-30 aufgehen... - LenzHannover, 13.05.2007, 16:13
- Re: Polizei zwangsverpflichtet? - Tassie Devil, 13.05.2007, 03:49
- Polizei zwangsverpflichtet? - LenzHannover, 13.05.2007, 01:53
- Re: Genau, feste auf die Rechtsverdreher und nicht auf die kleinen hauen... - Student, 11.05.2007, 07:25
- Schornsteinfegermonopol - Aleph, 09.05.2007, 19:14
- Re: Nicht nur Goethe auch PCM wird zitiert - monopoly, 09.05.2007, 13:58
- Re: China: Shanghai B-Share-Index - Burning_Heart, 09.05.2007, 12:57
- China dreht durch - Burning_Heart, 09.05.2007, 17:16
- Re: China dreht durch - Burning_Heart, 10.05.2007, 15:34
- China dreht durch - Burning_Heart, 09.05.2007, 17:16
- Re: China: Shanghai B-Share-Index - XERXES, 09.05.2007, 13:00
- Re: China: Shanghai B-Share-Index - Elmarion, 09.05.2007, 13:55
- Re: China: Shanghai B-Share-Index - - Elli -, 09.05.2007, 15:11
- Re: China und der 'Zauberlehrling' - dottore, 09.05.2007, 12:43
Re: Nicht nur Goethe auch PCM wird zitiert
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Die Situation erinnert, nebenbei, an Goethes Zauberlehrling (als Azubis die KP-Grosskopfeten):
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Im Kampf gegen das deutsche Schornsteinfegermonopol, von Heinrich Himmler 1933 nachdem Reichtsgasbrand erlassen.
Meinung zum deutschen Schornsteinfegermonopol - einmalig in der Welt!
komplett hier auszugsweise
http://www.indusnet.de/schornsteinfeger/feger.htm
Recht und Feger
Das Schornsteinfegergesetz und seine Verordnungen sind rechtswidrig und verletzen eindeutig
Artikel 1 GG (Unantastbarkeit der Menschenwürde),
Artikel 2 GG (Freiheitsrechte z. B. Verbot des Selbstkehrens, freie Entfaltung seiner Persönlichkeit)
Artikel 3 GG (Gleichheit vor dem Gesetz)
Artikel 4 GG (Freiheit des Gewissens und weltanschaulicher Bekenntnisse)
Artikel 5 GG (Meinungs- und Pressefreiheit)
Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit des Wohnraumes) bzw. Artikel 28 Berliner Verfassung;
Artikel 19 GG „In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.“
die Neue Verfassung Artikel 24 (Jeder Missbrauch wirtschaftl. Macht ist widerrechtlich);
geltendes Internationales und EU-Recht;
den Einigungsvertrag und dem vom Bundesverfassungsgericht gefassten Beschluss Nr. BvR 924/90 vom 8.8.1990
die Bundesimmissionsschutzgesetze und seine Verordnungen
Ein Bundesgesetz darf nicht das Grundgesetz einschränken, nur damit Feger wegen einer unwichtigen, einfachen und von jedem Eingewiesenen durchführbare sowie keinerlei handwerkliche Fähigkeit vorraussetzende Tätigkeit, Bürger gegen ihren Willen abzocken oder erpressen dürfen.
Art. 20 Grundgesetz fordert sogar zum Widerstand gegen derartige menschenverachtende Behördenwillkür auf. Es ist davon auszugehen, dass dieses Schornsteinfegergesetz zum einzigen Zweck der Aushebelung des Grundgesetzes, der Landesverfassungen und des Europäischen Gemeinschaftsrechts unter Ausnutzung des Mangels an Urteilsvermögen und Fachkenntnissen von Abgeordneten und Politikern in Form eines heimlichen Staatsstreiches erlassen wurde. Damit wird offensichtliches Unrecht praktiziert.
Wir gehen davon aus, dass die Behördenmitarbeiter auch froh wären, wenn sie sich nicht für das Fegermonopol und gegen die Vernunft, das Grundgesetz, die Landesverfassungen, die Menschenwürde und das Europarecht missbrauchen lassen müssen.
Wie in „Cash und Crash“ von Paul C. Martin beschrieben, können heute ein Teil der Beamten bewusst so beeinflusst werden, dass sie sich beim Volk verhasst machen, damit sie in Krisenzeiten als Ventil des Volkszornes verheizt werden. Jetzt müssen die Sachbearbeiter z. B. in Berlin jede Antwort auf eine Beschwerde oder Widerspruch usw. seit August 2001 mit einer „Gebühr“. (sog. Wowereit- oder volkstümlich „Parasitengebühr“) beaufschlagen.
Auch die Feger würden sich bestimmt wieder wohler fühlen, wenn sie für ehrliche Arbeit ehrliches Geld bekommen und nicht zu Handlungen missbraucht werden, die sie mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können.
Betreiber oder Nutzer von Heizungsanlagen oder Lüftungsschächten müssen sich wieder den Fachmann ihres Vertrauens für ihre Feuerungsanlage selbst aussuchen dürfen. Für eine ökonomische Energieverwendung sorgt schon jeder Betreiber selbst, denn seine Motivation ist und bleibt das Geld und seine eigene Sicherheit.
Die wahre Ursache für den in der Welt einzigartigen Bestandsschutz für Feger liegt zum einen in der Tatsache, dass, wie auch im Spiegel 7/2002 dargestellt, die Sicherheitsorgane seit Jahrhunderten in Deutschland eine geeignete Gruppe von Menschen als verdeckte Ermittler brauchen, die unauffällig unter dem Deckmantel der Feuer- und Brandsicherheit in alle Räume der Wohnung eindringen durften und zum anderen in dem Einnahme des Staates in Höhe von 275.862.068,96 Euro/Jahr.
Unsere Forderung:
Sofortige und bedingungslose Abschaffung des anachronistischen Schornsteinfegermonopols!
Sofortige freie Wahl des Fachmannes zur Wartung und Überprüfung seiner eigenen Heizungs- oder Entlüftungsanlage
Sofortige Beachtung des Grundgesetzes, der Landesverfassung und des EU-Rechts
Unsere Art das Fegermonopol zu beseitigen?
1. Aufklärung aller Bürger über die Funktion und vom Werk garantierte Sicherheiten der Feuerungsanlagen und Aufzeigen der Sinnlosigkeit von Schornsteinfegertätigkeiten an ordnungsgemäß gewarteten modernen Heizungsanlagen.
2. Kehr- oder Kontrolltermine erst mal versäumen und abwarten. (Der aus Art. 20 Grundgesetz begründete Widerstand darf sich auf keinen Fall gegen Menschen oder Beamte richten, sonst haben sie das Argument des „Widerstands gegen die Staatsgewalt“)
3. Nichtbezahlung der rechtswidrigen angeblichen Gebühren. (Bei Hausbesuchen durch Feger immer darauf aufmerksam machen, dass diese Tätigkeiten gegen meinen/unseren Willen erfolgen! Viele Zeugen einladen, zeigen, dass man diese sinnlosen Anordnungen durchschaut hat.)
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