- Frage zu Abgeltungssteuer ab 2009. - futzi, 22.05.2007, 16:50
- Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 22.05.2007, 17:23
- Re: Besteuerung privater Kursgewinne - futzi, 22.05.2007, 18:26
- Re: Besteuerung privater Kursgewinne - fridolin, 22.05.2007, 18:47
- Kriterien zur Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 22.05.2007, 20:40
- wenn es nur ein Scherflein = kleinste gebräuchliche Münzeinheit ist, will ich - alberich, 22.05.2007, 22:30
- wenn es nur ein Scherflein = kleinste gebräuchliche Münzeinheit ist - alberich, 22.05.2007, 22:33
- Re: Kriterien zur Besteuerung privater Kursgewinne - fridolin, 23.05.2007, 09:06
- Konkurrenzsituation bei der Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 23.05.2007, 10:33
- wenn es nur ein Scherflein = kleinste gebräuchliche Münzeinheit ist, will ich - alberich, 22.05.2007, 22:30
- Kriterien zur Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 22.05.2007, 20:40
- Re: Besteuerung privater Kursgewinne - fridolin, 22.05.2007, 18:47
- Re: Besteuerung privater Kursgewinne - futzi, 22.05.2007, 18:26
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - dottore, 23.05.2007, 15:14
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - katzama, 24.05.2007, 09:34
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - le chat, 24.05.2007, 10:15
- Abgeltungssteuer? In der vorgeschlagenen Höhe wohlgemerkt nicht verlockend... - Ecki1, 24.05.2007, 11:07
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - katzama, 24.05.2007, 17:14
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - le chat, 24.05.2007, 10:15
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - katzama, 24.05.2007, 09:34
- Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 22.05.2007, 17:23
Re: Kriterien zur Besteuerung privater Kursgewinne
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>Indizien für das Vorhandensein eines gewerbsmässigen Wertschriftenhandels sind:
>- die Häufung von Wertschriftentransaktionen
>- eine kurze Besitzesdauer
[...]
>- die Art und Weise des Vorgehens (planmässige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete
>Anlagen, AusnĂĽtzung von Marktentwicklungen zur Gewinnerzielung;
>Entwickeln von Initiative und Übernahme von Risiken wie eine selbständigerwerbende
>Person)
>- Einsatz von Derivaten, sofern diese ĂĽber eine blosse Absicherung des Depots
>hinausgehen
<font color=#0000FF>Hallo,
danke für die Erläuterungen. Leider läuft es allerdings - andersherum betrachtet - darauf hinaus, daß
1) Intraday- oder Kurzfristtrading mit hohen Umsätzen
2) die planmäßige Vorgehensweise zur Erzielung von Gewinnen sowie
3) Verwendung von Derivaten wie Futures und Optionen
die Einstufung als gewerblicher Händler nahelegen.
Anders herum frage ich mich, ob bei 25 % Pauschalsteuer (plus SolZ und ggf. Kirchensteuer) in Deutschland der gewöhnliche Steuersatz in der Schweiz künftig noch konkurrenzfähig sein wird, insbesondere, wenn man andere Umstände (wie die allgemein sehr hohen Lebenshaltungskosten dort) einrechnet. Aber wie auch immer, Wettbewerb bei den Steuersätzen hat noch nie geschadet.
Schöne Grüße!
</font>

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