- Meinung zur Verwaltung einer Eigentumswohnung - Aleph, 23.05.2007, 22:00
- WEG nervt, selbst mit Profis (fetter Immo Fond) und auch mit einem - LenzHannover, 23.05.2007, 23:14
- Hört sich etwas chaotisch an - prinz_eisenherz, 23.05.2007, 23:25
Meinung zur Verwaltung einer Eigentumswohnung
-->Hallo,
ich möchte, da ich ratlos bin, im Forum Meinungen einholen.
Nach Bau und Fertigstellung eines Wohngebäudes wurden durch eine Teilungserklärung Eigentumsanteile festgestellt. Kurz darauf wurden noch zwei Doppelgaragen errichtet, die in einer nachträglichen Teilungserklärung für zwei Eigentümer als Eigentumsanteile erfasst wurden. Diese nachträgliche Teilungserklärung war dem Verwalter und anscheinend allen übrigen Wohnungseigentümern unbekannt.
Im Jahr 2006 musste eine Doppelgarage für rund 3000,00 Euro repariert werden. Diese Kosten wurden vom Verwalter auf alle Eigentümer umgeschlagen, da nach einem OLG-Urteil (2003) diese Kosten von allen zu tragen wären.
Nun grub ich die nachträgliche Teilungserklärung beim Grundbuchamt aus, und siehe da, dort ist vereinbart, dass die Instandhaltungs- und Reparaturkosten der Garagen von den Eigentümern und nicht von der Gemeinschaft zu tragen sind.
Heute war Eigentümerversammlung. Ich trug vor, was in der nachträglichen Teilungserklärung stand. Niemand kannte diese Teilungserklärung. Da wurde der Vorschlag unterbreitet, die Kostenabrechnung für 2006 unverändert zu belassen. Erst in den Folgejahren will man sich an die"verschollene" Teilungserklärung halten. Alle stimmten für diesen Vorschlag, auch ich, da ich mich dem Gruppenzwang beugte.
Ich bin allerdings der Meinung, dass diese Abstimmung rechtlich keine Bedeutung hat, da die Abstimmung die Teilungserklärung nicht übersteuern kann.
Was meint ihr zu diesem Fall?
Kleinere Formfehler waren:
1) Die Einzelabrechnungen aller lagen nicht aus
2) Meine Kostenabrechnung weist nicht aus, was andere summarisch zu zahlen haben
3) Der Verwalterbeirat hat seine Stellungnahme nicht schriftlich vorgelegt
Gruß
Aleph

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