- Frage zu Abgeltungssteuer ab 2009. - futzi, 22.05.2007, 16:50
- Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 22.05.2007, 17:23
- Re: Besteuerung privater Kursgewinne - futzi, 22.05.2007, 18:26
- Re: Besteuerung privater Kursgewinne - fridolin, 22.05.2007, 18:47
- Kriterien zur Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 22.05.2007, 20:40
- wenn es nur ein Scherflein = kleinste gebräuchliche Münzeinheit ist, will ich - alberich, 22.05.2007, 22:30
- wenn es nur ein Scherflein = kleinste gebräuchliche Münzeinheit ist - alberich, 22.05.2007, 22:33
- Re: Kriterien zur Besteuerung privater Kursgewinne - fridolin, 23.05.2007, 09:06
- Konkurrenzsituation bei der Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 23.05.2007, 10:33
- wenn es nur ein Scherflein = kleinste gebräuchliche Münzeinheit ist, will ich - alberich, 22.05.2007, 22:30
- Kriterien zur Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 22.05.2007, 20:40
- Re: Besteuerung privater Kursgewinne - fridolin, 22.05.2007, 18:47
- Re: Besteuerung privater Kursgewinne - futzi, 22.05.2007, 18:26
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - dottore, 23.05.2007, 15:14
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - katzama, 24.05.2007, 09:34
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - le chat, 24.05.2007, 10:15
- Abgeltungssteuer? In der vorgeschlagenen Höhe wohlgemerkt nicht verlockend... - Ecki1, 24.05.2007, 11:07
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - katzama, 24.05.2007, 17:14
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - le chat, 24.05.2007, 10:15
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - katzama, 24.05.2007, 09:34
- Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 22.05.2007, 17:23
Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck!
-->Hallo dottore,
*1. Angenommen, jemand hält ein Papier 12 Jahre und verkauft es dann (mit dem zu besteuernden Gewinn, so angefallen) kann der Vorgang nicht mehr zurückverfolgt werden, da die Aufbewahrungpflicht solcher Unterlagen (auch elektronischer) laut HGB und AO spätestens nach 10 Jahren endet. Und dann?
2. Die Papiere könnten auch verschenkt werden, dann fiele (z.B. unter Verwandten bei den hohen Freibeträgen, Eheleute 307.000, Kinder 205.000 Euro usw.) keine Schenkungsteuer an und der Beschenkte (oder Erbe = gleiche Steuersätze, dazu kommt noch bei Ehegatten im Todesfall ein Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro) könnte das Papier zum aktuellen Kurswert in Cash verwandeln. Und dann?
3. Selbst Nichtverwandte haben einen Freibetrag bei Schenkungen von 5.200 Euro und der danach fällige Steuersatz liegt (bis 52.000) bei nur 17 %, also weniger als die 25 Prozent. Wer viele „Freunde“ hat, kann bei einem Gewinn von ca. 5.000 pro Position (Einzelaktien, Depot) ununterbrochen „steuerfrei weiterreichen“.
4. Bei Ländern, die keine Schenkung-/Erbschaftsteuer kennen (Schweden, Portugal, Kanton Luzern/CH, usw.) lassen sich weitere herrliche Konstrukte denken.
5. Die Aktien/Depots können jederzeit auf andere Banken übertragen werden, ob bei inländischen dann die Kaufdaten (Kurs, Termin) mitgeliefert werden müssen, ist nirgends sichtbar im Entwurf geregelt. Bei ausländischen Banken (wir haben - noch - Kapitalverkehrsfreiheit) ist nicht ersichtlich, wie diese (EU, wie schon von anderen Postern genannt, bei Nicht-EU komplett abwegig) irgendwelche Steuern auf positive Kursdifferenzen abknöpfen und abführen könnten oder sollten, da dort deutsches Recht nicht greift.
Kurzum: Unausgereifter Schwachfug, der nichts als gigantische neue Bürokratien schafft (es müssen von Banken und Kunden ca. 12 zusätzliche Formulare ausgefüllt werden!) und den ohnehin kargen „Finanzplatz Deutschland“ komplett unter die Räder bringt. *
Folgende Gedanken und Vorschläge zur teilweisen Beseitigung obig genannter Probleme möchte ich einbringen und anbieten.
Auf jeden Verkauf von (Aktien-)Papieren fällt der volle Satz der Steuer an.
- Kann der Verkäufer den Einkaufskurs einschließlich der Kosten nachweisen, werden diese vom Verkaufserlös abgezogen. Auf die Differenz fällt nun der volle Satz der Steuer an.
- FĂĽr Papiere, welche vor mehr als 10 Jahren erworben wurden, gilt der Aktienkurs ab einem dann fest bestimmten Zeitpunkt, vor 10 Jahren z.B. 23.5.1997, plus einem x prozentigen Aufschlag fĂĽr die Bankspesen, als Einkaufskurs.
Werden Aktien verschenkt, muss man deren Wert feststellen. Entweder zahlt der Verschenkende dann die evtl. anfallende Steuer und dieses behördliche Papier wird als Einstiegskurs der Aktien für den Beschenkten verwendet oder der Beschenkte trägt die evtl. anfallende, gesamte Steuer bei Verkauf dieser Aktien.
Um einen evtl. Verlust aus Aktiengeschäften beim Finanzamt nachzuweisen, behält jeder seine Bankunterlagen. Warum sollte es im Falle eines Gewinnes nicht auch möglich sein? Alleine aus Eigeninteresse wird bei Annahme meines Vorschlages jeder seine Einkaufsunterlagen aufheben und spätestens dem Finanzamt zur Verminderung der gezahlten Steuer vorlegen.
LG
katzama

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