- Frage zu Abgeltungssteuer ab 2009. - futzi, 22.05.2007, 16:50
- Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 22.05.2007, 17:23
- Re: Besteuerung privater Kursgewinne - futzi, 22.05.2007, 18:26
- Re: Besteuerung privater Kursgewinne - fridolin, 22.05.2007, 18:47
- Kriterien zur Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 22.05.2007, 20:40
- wenn es nur ein Scherflein = kleinste gebräuchliche Münzeinheit ist, will ich - alberich, 22.05.2007, 22:30
- wenn es nur ein Scherflein = kleinste gebräuchliche Münzeinheit ist - alberich, 22.05.2007, 22:33
- Re: Kriterien zur Besteuerung privater Kursgewinne - fridolin, 23.05.2007, 09:06
- Konkurrenzsituation bei der Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 23.05.2007, 10:33
- wenn es nur ein Scherflein = kleinste gebräuchliche Münzeinheit ist, will ich - alberich, 22.05.2007, 22:30
- Kriterien zur Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 22.05.2007, 20:40
- Re: Besteuerung privater Kursgewinne - fridolin, 22.05.2007, 18:47
- Re: Besteuerung privater Kursgewinne - futzi, 22.05.2007, 18:26
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - dottore, 23.05.2007, 15:14
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - katzama, 24.05.2007, 09:34
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - le chat, 24.05.2007, 10:15
- Abgeltungssteuer? In der vorgeschlagenen Höhe wohlgemerkt nicht verlockend... - Ecki1, 24.05.2007, 11:07
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - katzama, 24.05.2007, 17:14
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - le chat, 24.05.2007, 10:15
- Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck! - katzama, 24.05.2007, 09:34
- Besteuerung privater Kursgewinne - Ecki1, 22.05.2007, 17:23
Re: Abgeltungssteuer? Schwachfugiger Dreck!
-->>Folgende Gedanken und Vorschläge zur teilweisen Beseitigung obig genannter Probleme möchte ich einbringen und anbieten.
>Auf jeden Verkauf von (Aktien-)Papieren fällt der volle Satz der Steuer an.
>- Kann der Verkäufer den Einkaufskurs einschließlich der Kosten nachweisen, werden diese vom Verkaufserlös abgezogen. Auf die Differenz fällt nun der volle Satz der Steuer an.
>- FĂĽr Papiere, welche vor mehr als 10 Jahren erworben wurden, gilt der Aktienkurs ab einem dann fest bestimmten Zeitpunkt, vor 10 Jahren z.B.23.5.1997, plus einem x prozentigen Aufschlag fĂĽr die Bankspesen, als Einkaufskurs.
>Werden Aktien verschenkt, muss man deren Wert feststellen. Entweder zahlt der Verschenkende dann die evtl. anfallende Steuer und dieses behördliche Papier wird als Einstiegskurs der Aktien für den Beschenkten verwendet oder der Beschenkte trägt die evtl. anfallende, gesamte Steuer bei Verkauf dieser Aktien.
>Um einen evtl. Verlust aus Aktiengeschäften beim Finanzamt nachzuweisen, behält jeder seine Bankunterlagen. Warum sollte es im Falle eines Gewinnes nicht auch möglich sein? Alleine aus Eigeninteresse wird bei Annahme meines Vorschlages jeder seine Einkaufsunterlagen aufheben und spätestens dem Finanzamt zur Verminderung der gezahlten Steuer vorlegen.
>LG
>katzama
Hallo Katzama,
mit Verlaub, das ist genauso weltfremd wie die gesamte deutsche BĂĽrokratie und
die gesamte Finanzverwaltung.
Du redest daher wie ein Politiker.
Und ich hab den Eindruck, Du hast, genau wie der Rest der Politiker, denn Schuss noch nicht gehört.
beste GrĂĽĂźe
le chat

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