- Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor - Worldwatcher, 26.05.2007, 06:44
- Nu mal halblang... - FOX-NEWS, 26.05.2007, 11:06
- nana, mit nem Portscan von außen findet man aber sehr schnell offene Ports. (o.Text) - igelei, 26.05.2007, 11:23
- Und inwieweit betrifft mich das? - FOX-NEWS, 26.05.2007, 11:32
- Ist richtig. Aber für einen Adnin ist es schon hilfreich, wenn er mal von...mkT - igelei, 26.05.2007, 11:45
- Und inwieweit betrifft mich das? - FOX-NEWS, 26.05.2007, 11:32
- Re: eben nicht - Jermak Timofejewitsch, 26.05.2007, 11:50
- Re: Nachtrag - Zitat des MdB-Abweichlers Tauss - Jermak Timofejewitsch, 26.05.2007, 12:17
- ohne Weiterentwicklung von Einbruchswerkzeugen ist keine Abwehr mehr möglich (o.Text) - ManfredF, 28.05.2007, 17:33
- nana, mit nem Portscan von außen findet man aber sehr schnell offene Ports. (o.Text) - igelei, 26.05.2007, 11:23
- ähm, wie wollen sie netstat -an denn verbieten?... mkT - igelei, 26.05.2007, 11:20
- Re: Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor - Illuminati, 26.05.2007, 11:44
- Re: Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor - FOX-NEWS, 26.05.2007, 13:32
- Re: Der Bundesschaeuble im Honeypot - Tassie Devil, 26.05.2007, 18:01
- Was ist die Lösung für den Hausgebrauch? - FOX-NEWS, 27.05.2007, 11:15
- Re: Was ist die Lösung für den Hausgebrauch? - Tassie Devil, 27.05.2007, 16:31
- Was ist die Lösung für den Hausgebrauch? - FOX-NEWS, 27.05.2007, 11:15
- Re: Der Bundesschaeuble im Honeypot - Tassie Devil, 26.05.2007, 18:01
- Re: Verbot von Computersicherheitswerkzeugen öffnet Bundestrojaner Tür und Tor - FOX-NEWS, 26.05.2007, 13:32
- Re: soll ich mich stellen? - Fremdwort, 26.05.2007, 13:07
- Nu mal halblang... - FOX-NEWS, 26.05.2007, 11:06
Re: Nachtrag - Zitat des MdB-Abweichlers Tauss
-->"Problematisch ist vor allem die Einfügung des § 202 c StGB, mit dem typische Vorbereitungshandlungen unter Strafe gestellt werden, was dem Strafrecht - bis auf wenige Ausnahmen - sonst fremd ist. Dieser Regelungsvorschlag ist vor allem deshalb problematisch, weil entsprechende Programme und Tools nicht nach ihrer Einsatzart, sondern vielmehr nach ihrem Aufbau definiert werden und so eine Unterscheidung in Programme, die zur Begehung von Straftaten hergestellt werden und solche, die ausschließlich für legale Zwecke hergestellt werden, schlichtweg nicht möglich ist. Lediglich in der Verwendung lassen sie sich unterscheiden. Überdies führt der in § 202 c gewählte Wortlaut zu einer Kriminalisierung der heute millionenfach verwendeten Programme, welche auch für das Entdecken von Sicherheitslücken in IT-Systemen notwendig sind."
Quelle: http://www.tauss.de/presse/presse_2007/20070525_computerkriminalitaet/

gesamter Thread: