- ..Bis ins 40. Glied - Klage der zweiten Holocaustgeneration gegen Deutschland - rocca, 01.06.2007, 12:44
- Re:..Bis ins 40. Glied - Klage der zweiten Holocaustgeneration gegen Deutschlan - H.P., 01.06.2007, 14:02
- Re: Immerhin... - MI, 01.06.2007, 14:07
- Wie schafft es nur ein Volk,...... - ufi, 01.06.2007, 14:47
- Müssen? Über den gesunden Rassismus - kosh, 01.06.2007, 15:43
- Re:..Bis ins 40. Glied - Klage an die USA und England... - richie, 01.06.2007, 17:55
- Re:..Bis ins 40. Glied - Klage an die USA und England... - Loki, 01.06.2007, 18:10
- Klage an die USA und England und Russland... - richie, 01.06.2007, 18:30
- Re: Klage an die USA und England und Russland... - Albrecht, 01.06.2007, 19:22
- Auch auf die Schweiz kommen Milliarden-Klagen zu - Albrecht, 01.06.2007, 19:35
- Re: Ja ist das denn zu fassen,... - Tassie Devil, 02.06.2007, 04:38
- Klage an die USA und England und Russland... - richie, 01.06.2007, 18:30
- Re:..Bis ins 40. Glied - Klage an die USA und England... - Loki, 01.06.2007, 18:10
- Norman Finkelsten: Wir jüdisches Leid ausgenutzt? - Albrecht, 01.06.2007, 19:13
- Re:..Bis ins 40. Glied - Klage der zweiten Holocaustgeneration gegen Deutschland - GutWettertrader, 01.06.2007, 20:56
- Re:..Abhilfe wäre doch so einfach, falls sie gewollt (!) wäre - Baldur der Ketzer, 02.06.2007, 00:23
Re:..Abhilfe wäre doch so einfach, falls sie gewollt (!) wäre
-->Hallo,
es wäre doch ganz einfach:
Der Gesetzgeber erläßt ein Gesetz. Da steht drin, daß die Wiedergutmachtung offenkundig <(b> erfolgt ist, und endgültig [b] abgeschlossen ist.
Das Stellen von weiteren, zusätzlichen Ansprüchen wird als Störung des freidlichen Zusammenlebens der Völker definiert und im Rahmen des Volksverheutzungsparagraphen (Schüren von Vorurteilen usw.) unter Strafe gestellt.
Das Eingehen auf irgendwelche zusätzliche Forderungen (das Einknicken unter Erpressungszwang) wird ebenfalls ausdrücklich als Nötigung und Erpressung definiert, untersagt und für strafbar erklärt.
.....wer es unternimmt, dem Ansehen (Kredit) des Staates, oder heimischer natürlicher oder juristischer Personen zu gefährden, herabzuwürdigen, in Zweifel zu ziehen, usw.....wird mit.....bestraft. Der Versuch ist strafbar.
Und dann? Ende im Gelände und Ruhe im Karton.
Aber der politische Wille dazu fehlt, siehe das aberwitzige Gekreische im Fall Homann und Co.....vielleicht gehören doch gaaaanz andere eingesperrt, irgendwie....
Beste Grüße vom Baldur

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