- Tipp: Urlaubszeit = Reisezeit: Wie Touristen zu Gesetzesbrechern werden.... - certina, 11.06.2007, 21:34
- Re: Tipp: Urlaubszeit = Reisezeit: Wie Touristen zu Gesetzesbrechern werden.... - Cujo, 11.06.2007, 22:04
- Abzocke? - alberich, 12.06.2007, 07:55
- Re: Abzocke? - Immo, 12.06.2007, 08:55
- Tourismus im Bärenszenario - Ecki1, 12.06.2007, 09:54
- Beispiel Rußland und Kasachstan - eesti, 12.06.2007, 10:43
- Re: Nebelscheinwerfer in A erlaubt - Tierfreund, 12.06.2007, 10:40
- Tourismus im Bärenszenario - Ecki1, 12.06.2007, 09:54
- Re: Abzocke? - Immo, 12.06.2007, 08:55
- Abzocke? - alberich, 12.06.2007, 07:55
- Re: Im Kreisel-Verkehr die Ausfahrt mit Blinken anzeigen, sonst kostet - Emerald, 11.06.2007, 22:22
- Re: Tipp: Urlaubszeit = Reisezeit: Wie Touristen zu Gesetzesbrechern werden.... - Cujo, 11.06.2007, 22:04
Tipp: Urlaubszeit = Reisezeit: Wie Touristen zu Gesetzesbrechern werden....
-->Wie Touristen zu Gesetzesbrechern werden...
Dass der Kauf einer gefälschten Rolex oder der Besitz von Drogen in vielen Ländern kein Kavaliersdelikt sei, darauf weist die Tagespresse heute mal wieder vor der nahenden Reisezeit hin. Wegen vermeintlicher Bagatellen drohe oft ein saftiges Bußgeld oder gar eine Gefängnisstrafe.
Reisen bilde, heiße es immer. Oft weite sich der Horizont allerdings auf unangenehme Weise. Und mancher lerne dabei sein Heimatland erst richtig schätzen - etwa nach Erfahrungen mit der Polizei und der Strafverfolgung in anderen Ländern. So manches, was in Deutschland locker gesehen werde, werde anderswo streng geahndet. Und so sorgen Touristen, die mit unerwartet hohen Strafen oder Bußgeldern konfrontiert wurden, alljährlich mit schöner Regelmäßigkeit für Schlagzeilen.
Dabei wären mit einem Blick in die Zollbestimmungen oder auch nur auf die Verkehrsregeln am Urlaubsort die schlimmsten Risiken zu vermeiden.
Eine Anklage, etwa wegen Diebstahls, Drogenbesitzes oder nach dem Kauf gefälschter Markenware könne üble Folgen haben. Daher informiere die Reiseleitung Pauschalurlauber in der Regel zu Beginn des Urlaubs auch über Gefahren, Risiken und angemessenes Verhalten, sagt Sibylle Zeuch, Sprecherin des Deutschen Reiseverbandes (DRV) in Berlin. Auch die Reiseunterlagen enthielten entsprechende Hinweise und Informationen. Das könne natürlich nicht erschöpfend sein. Hilfreich seien auch die Länder- und Reisehinweise des Auswärtigen Amtes. Die sollte jeder bei der Vorbereitung seiner Reise studieren....
Die deutsche Botschaft sei ohnehin häufig einer der ersten Ansprechpartner, wenn es im Urlaub zu Problemen wegen Gesetzesverstößen komme. Allerdings könnten die Diplomaten nicht immer gleich helfen. Und wenn Anklage erhoben worden sei, könne sich das Verfahren monatelang hinziehen. Viele glaubten, es sei kein Problem, dann einfach nach Deutschland überstellt zu werden, konstatiert Michael Ebel vom Auswärtigen Amt in Berlin: Aber das sei eine Fehleinschätzung. Eine Überstellung könne überhaupt erst nach einem rechtskräftigen Urteil beantragt werden.
Und bis dahin könne der Aufenthalt in einem Gefängnis in Thailand, Singapur oder auch Italien schon sehr unangenehm werden. Die Haftbedingungen entsprächen in vielen Ländern nicht denen in Deutschland. Das Auswärtige Amt sei zwar verpflichtet, allen Deutschen bei solchen Problemen zu helfen und das unabhängig von der Schuldfrage, aber die Möglichkeiten der Botschaften seien nicht unbegrenzt. Im Fall einer Inhaftierung gehe ein Konsularbeamter in die Haftanstalt und berate zum Beispiel bei der Auswahl des Anwalts, erläutert der Sprecher des Auswärtigen Amtes. Der Konsularbeamte dürfe den Inhaftierten aber nicht selbst anwaltlich vertreten.
Anders als viele Touristen glauben, übernehme die Botschaft auch nicht die Kosten für den Verteidiger. Und das könne durchaus ein Problem sein - denn in vielen Ländern seien gute Anwälte eben auch teuer. Die Botschaften achteten aber darauf, dass zumindest ein Pflichtverteidiger und ein Dolmetscher zur Verfügung stünden.
Im vergangenen Jahr seien 2600 deutsche Inhaftiere im Ausland betreut worden. Zu den häufigsten Delikten, die zu Anklagen führen würden, zählten Drogenbesitz und Drogenschmuggel. Vor allem Jugendliche seien in dieser Hinsicht oft blauäugig. Die würden gar nicht daran denken, dass sie auffliegen könnten - oder unterschätzen, wie hart die Behörden dagegen vorgehen würden, sagt Ebel.
Typisch sei auch der Fall des Berliners, dem ein antiker Stein zum Verhängnis wurde: Am Flughafen in Antalya sei er im Sommer vor drei Jahren kurzerhand festgenommen worden, weil die Zollbeamten das Stück eines Säulenkapitells in seinem Gepäck entdeckt hatten. Der Urlauber hatte den Stein für 60 Euro gekauft - ohne sich Gedanken über das damit verbundene Risiko zu machen. Und das sei nur einer von vielen vergleichbaren Fällen. In der Türkei werde der Schmuggel archäologisch wertvoller Kulturgüter mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft. Leider beschäftigen ihn solche Fälle in Urlaubsländern wie der Türkei oder in Ägypten immer wieder, sagt Michael Ebel.
Buchstäblich am schnellsten gerieten Touristen im Ausland im Auto in Konflikt mit geltendem Recht. Dass der Urlaub gleich zu Beginn wegen eines Bußgelds für überhöhte Geschwindigkeit getrübt werde, gehöre zu den Klassikern ärgerlicher Reiseerfahrungen. Gar kein Tempolimit auf Autobahnen gebe es praktisch nur in Deutschland, warnt Katja Frisch, Tourismusexpertin beim ADAC in München. In der Regel gelte eine Grenze von 110 oder 130 Stundenkilometern. Einige Länder verstünden bei Verstößen absolut keinen Spaß: In Norwegen etwa zahlten Temposünder mindestens 400 Euro, wenn sie 20 Stundenkilometer zu schnell waren, in Spanien bis zu 300 Euro.
Auch Alkohol am Steuer komme Touristen oft teuer zu stehen. Da gelten schon in Europa ganz unterschiedliche Promillegrenzen, warnt Katja Frisch. Tschechien, Ungarn und Kroatien zum Beispiel bestünden auf 0 Promille. In Großbritannien seien zwar 0,8 Promille erlaubt, dafür könne das Bußgeld bei einer Überschreitung bis zu 7200 Euro betragen. Auch andere Verkehrsdelikte könnten richtig ins Geld gehen, warnt Katja Frisch: Wer in Griechenland ein Überholverbot missachte, riskiere bis zu 355 Euro.
Ein Licht aufgehen sollte Autourlaubern auch beim Thema Scheinwerfer: Die müssten in allein 18 Ländern auch tagsüber eingeschaltet sein."Das gelte auch für klassische Urlaubsreiseziele wie Ã-sterreich, Italien, Dänemark und Slowenien, seien aber in vielen Köpfen noch nicht angekommen", sagt Frisch.
Ähnlich sei es mit dem Thema Warnwesten, die in vielen Ländern bei Unfällen oder Pannen vorgeschrieben seien - zum Beispiel in Ã-sterreich, Belgien und Spanien. Und auch in dem Fall gelte: Die Verkehrshüter bitten zur Kasse - Verstöße würden mit bis zu 120 Euro geahndet. Und nur weil Urlaubszeit sei, drückten die wenigsten Polizisten ein Auge zu.

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