- @Katzama - Liated mi Lefuet, 07.06.2007, 18:32
- Re: @Katzama - katzama, 08.06.2007, 16:16
- Re: @Katzama - Divinum, 09.06.2007, 02:52
- Re: @Divinum - katzama, 10.06.2007, 00:55
- Re: @Katzama - Divinum, 10.06.2007, 22:10
- Re: @Katzama - Korrektur - Divinum, 11.06.2007, 01:27
- Re: @Divinum - katzama, 13.06.2007, 23:15
- Re: @Katzama - Divinum, 16.06.2007, 16:34
- Re: @Katzama - Nochmal zur sog."passiven/aktiven Geldschöpfung" - Divinum, 16.06.2007, 17:36
- Re: @Divinum - Nochmal zur sog."passiven/aktiven Geldschöpfung" - katzama, 20.06.2007, 23:49
- Re: @Divinum - Tassie Devil, 17.06.2007, 11:08
- Re: @ Divinum: Von wegen ZBGM und bargeldlosem Teil von M1 - Liated mi Lefuet, 17.06.2007, 20:04
- Re: @ Liated: Von wegen ZBGM und bargeldlosem Teil von M1 - katzama, 20.06.2007, 17:59
- Re: @ Katzama: Von wegen ZBGM und bargeldlosem Teil von M1 - Liated mi Lefuet, 21.06.2007, 19:42
- Re: @ Liated - katzama, 22.06.2007, 00:04
- Re: @ Katzama: Von wegen ZBGM und bargeldlosem Teil von M1 - Liated mi Lefuet, 21.06.2007, 19:42
- Re: @ Liated: Von wegen ZBGM und bargeldlosem Teil von M1 - katzama, 20.06.2007, 17:59
- Re: @ Divinum - Leitzins (Hauptref.) evtl. Druckmittel? - katzama, 22.06.2007, 22:54
- Re: @Katzama - Nochmal zur sog."passiven/aktiven Geldschöpfung" - Divinum, 16.06.2007, 17:36
- Re: @Katzama - Divinum, 16.06.2007, 16:34
- Re: @Divinum - katzama, 13.06.2007, 23:15
- Re: Ganz grosse Klasse, Divinum und Liated,... - Tassie Devil, 11.06.2007, 09:03
- @ Tassie - katzama, 15.06.2007, 23:57
- Re: @Katzama - Korrektur - Divinum, 11.06.2007, 01:27
- @Katzama: M1, ZBGM, Netting, und sonstige Interbank-Überweisung ohne ZBGM - Liated mi Lefuet, 10.06.2007, 22:20
- Re: @Katzama: M1, ZBGM, Netting, und sonstige Interbank-Überweisung ohne ZBGM - Divinum, 10.06.2007, 23:31
- Re: @Katzama: M1, ZBGM, Netting, und sonstige Interbank-Überweisung ohne ZBGM - Liated mi Lefuet, 11.06.2007, 17:29
- Re: @ Liated - katzama, 14.06.2007, 12:39
- Re: @ Katzama: Schuldenerlass, Netting - Liated mi Lefuet, 17.06.2007, 18:48
- Re: @Katzama: M1, ZBGM, Netting, und sonstige Interbank-Überweisung ohne ZBGM - Divinum, 10.06.2007, 23:31
- Re: @Katzama - Divinum, 10.06.2007, 22:10
- Re: @Divinum - katzama, 10.06.2007, 00:55
- Re: @Katzama - Kein Umtausch - Tassie Devil, 09.06.2007, 16:04
- @ Tassie - katzama, 11.06.2007, 06:50
- Re: @ Katzama - Tassie Devil, 11.06.2007, 12:38
- Re: @ Tassie - verspätete Antwort - sorry - katzama, 19.06.2007, 16:30
- Re: @ Katzama - kurze Antwort - sorry - Tassie Devil, 22.06.2007, 07:04
- Re: @ Katzama - Antwort - Tassie Devil, 05.07.2007, 09:42
- Re: @ Katzama - kurze Antwort - sorry - Tassie Devil, 22.06.2007, 07:04
- Re: @ Tassie - verspätete Antwort - sorry - katzama, 19.06.2007, 16:30
- Re: @ Katzama - Tassie Devil, 11.06.2007, 12:38
- @ Tassie - katzama, 11.06.2007, 06:50
- Re: @Katzama - Divinum, 09.06.2007, 02:52
- Re: @Katzama - katzama, 08.06.2007, 16:16
@ Tassie
-->Guten Abend Tassie,
vorab möchte ich Dir einen Link über die Bankbuchhaltung geben. Dort könntest Du evtl. Gesagtes vergleichen. http://www.jens-koopmann.de/content/view/131/81/ Es ist dort u.a. ersichtlich, dass die Bank die Einzahlung der Kunden auf einem Kundenkonto, Skontren genannt (siehe erwähnte Offene-Posten-Liste) im Haben! bucht. Ich hoffe, dass wir uns nun in unseren Gesprächen ein wenig nähern, um gemeinsam vorwärts schreiten zu können.
Tassie: So ist es, die MFIs vermoegen Kredit (sic!) ausschliesslich in Form von"Buchgeld" der Sichteinlagen der MFI-Kunden"schoepfen", hierbei vorausgesetzt, dass fuer eine solche Schoepfung jeweils das Interesse und der Bedarf seitens der Kunden einer Geschaeftsbank, dem Publikum des MFI besteht.
Wie ich bereits an Divinum schrieb, schöpfen laut ZB auch die Banken Geld. Warum dies so ist, wird aus folgenden Worten der ZB etwas klarer: Das in einer Gesellschaft allgemein anerkannte Tausch- und Zahlungsmittel, das unterschiedliche Geldformen annehmen kann. Als Geld bezeichnet man üblicherweise die Verbindlichkeit einer Bank gegenüber einer Nichtbank, also z. B. Bargeld oder eine Einlage. Wir sollten, wenn wir den Begriff „Geldschöpfung“ verwenden, uns auch im Klaren darüber sein, was die Allgemeinheit darunter versteht. Wir selbst sollten uns ebenfalls klar darüber sein, dass darunter nicht nur das Bargeld und die Zentralbankguthaben fallen, sondern auch Verbindlichkeiten der Banken gegenüber Nichtbanken.
Tassie: Wie auch immer Kredit auf den Sichteinlagekonten des Publikums bei den MFIs entstand (z.B. durch Bargeldeinzahlungen des Publikums, durch Ueberweisungsverkehr ausschliesslich auf der Ebene der Sichteinlagekonten oder durch Kreditschoepfungsvorgaenge der MFIs fuer das Publikum), die gesamten ausschliesslich hieraus herzuleitenden Forderungen und Verbindlichkeiten sowohl der MFIs wie auch des Publikums erstrecken sich ausschliesslich auf dieser Ebene der Kunden-Sichteinlagekonten und der dagegen stehenden Passiva-Posten"Kunden-Verbindlichkeiten" der MFI-Bilanzen, nicht hingegen auf Forderungen und/oder Verbindlichkeiten auf Geld (sic!), naemlich ZB-Gelder in welcher Form auch immer (Bargeld, ZB-Guthaben der MFIs)!
Bitte studiere hierzu obigen Link. Die Kunden-Sichteinlagekonten befinden sich auf der Passivseite. Deren Endbestände werden in der Bilanz auf die Passivseite des Konto`s Verbindlichkeiten gegenüber Kreditoren (Kunden) übertragen. Diesem Konto stehen auf der Aktivseite der Kassenbestand, das Zentralbankguthaben aber auch weitere Forderungen an Debitoren (Schulden der Bankkunden) gegenüber.
Tassie: Basierend auf den vorliegenden Kunden-Sichteinlagekonten bei den MFIs und deren diesbezuegliche"Kunden-Verbindlichkeiten" mit ihren Inhalten Kredit (sic!), eine einseitige Forderung auf Geld (sic!), naemlich ZB-Geld ausschliesslich in Form von Bargeld, besteht nur auf Seiten des Publikums als seine ausuebbare zwangsfreie Option, der wunschgemaess die verpflichtende Verbindlichkeit der MFIs auf eine zeitlich angemessene kurzfristige Bargeldauszahlung an das Publikum gegenuebersteht!. Eine solche optionelle Forderung auf Geld (sic!), naemlich ausschliesslich in Form von Bargeld aus dem Publikum, besteht seitens der MFIs nicht!
Richtig, wobei ich den Gesetzestext zu „zeitlich angemessene kurzfristige“ nicht kenne.
Tassie: Aufgrund vorliegender Regeln und Handhabungen im Hinblick auf das Geld (sic!) in Form von ZB-Bargeld im Publikum wie auch bei den MFIs, welches voellig asynchron zum Kreditsystem der Sichteinlagekonten des Publikums einerseits und den diesbezueglichen"Kunden-Verbindlichkeiten" der MFIs andererseits verlaeuft, ist eine direkte Gegenueberstellung der Geldsystematik in Form von ZB-Bargeldern in Haenden der MFIs und dem Publikum einerseits der Kreditgeldsystematik in Form der Kunden-Sichteinlagekonten des Publikums und den"Kunden-Verbindlichkeiten" der MFIs andererseits aufgrund der Asynchronitaet beider Systematiken nicht moeglich.
Nein, s.o..
Tassie: Diese gesamten obigen Strukturen und Handhabungsweisen sind durchaus im Sinne der MFIs, wird ihnen doch dadurch ermoeglicht, Kreditschoepfung und Kredithandling/-Management mit Exklusiv-Gewinn zu betreiben, ohne dass ZB-Gelder in welcher Form auch immer (Bargeld, ZB-Guthaben) sowohl in ihren Betragshoehen wie auch in ihrer Existenz per se staendig exakt dagegen stehen muessen!, konkret hat das zur Folge, dass dann, und nur dann, und nur insoweit die MFIs den temporaeren optionellen Bargeldanforderungen aus dem Publikum einerseits wie auch ihrem ZB-Guthaben-Management zwecks Inter-MFI-Zahlungsausgleichen andererseits kostenaufwaendig Rechnung tragen muessen.
Allein im Hinblick auf die sog. Konsumentenkredite war und ist das ein Bombengeschaeft der MFIs!
Tassie dadurch, dass jedes von den Banken ausgegebene Geld automatische wieder zu den Banken zurückkehrt, denn nur diese können letztendlich die hierfür eingesetzten Sicherheiten bei der ZB mit Geld wieder auslösen, ist es für die Banken ein einfaches Spiel, sich diesen Kreislauf zu Nutze zu machen. Mit einem Teil des zurückkehrenden Geldes werden nicht die für dieses Geld eingesetzten Pfänder ausgelöst. Stattdessen wird dieses Geld an Kunden weiter verliehen. Die Banken ersparen sich dadurch die Zahlung der Leitzinsgebühr und erhalten im Gegenzug von mehreren Kunden Zinszahlungen. Ein einträgliches Geschäft möchte ich meinen.
Tassie: Zweifellos, sobald ein Bankkunde eine Bargeldauszahlung wuenscht oder seine Ueberweisung auf dem Inter-MFI-Zahlungswege stattfinden muss, weil die Kunden-Sichteinlagekonten des Zahlungssenders und des Zahlungsempfaengers bei 2 verschiedenen MFIs bestehen, dann bedarf es der Einschaltung der ZB mit ihren ZB-Geldern, einmal in Form von Bargeld und zum anderen in Form der ZB-Guthaben der MFIs.
Solange jedoch eine Ueberweisung eines Bankkunden mit ihm als Zahlungssender und dem Zahlungsempfaenger zwischen den beiden Sichteinlagekonten nur innerhalb ein und des gleichen MFI deshalb bleibt, weil Zahlungs-Sender wie -Empfaenger Inhaber ihrer Sichteinlagekonten bei gleicher Geschaeftsbank sind, dann erfolgt keine Einschaltung der ZB mit ihren ZB-Geldern wie auch immer!
Richtig.
Tassie: Genau diese Struktur und Ablauf brachte und bringt doch den MFIs ihr Bombengeschaeft mit den sog. Konsumentenkrediten, weil den gesamten verzinsbaren Kreditlaufzeiten einerseits nur geringer Kostenaufwand durch temporaeres Einschalten der ZB mit ihren ZB-Geldern andererseits entgegen steht: Konsumentenkredite werden zumeist bei der gleichen Geschaeftsbank abgewickelt, bei der der Bankkunde gleichzeitig auch sein Lohn-/Gehaltskonto, gefuehrt als Sichteinlagenkonto, eingerichtet hat, was zur Folge hat, dass die gesamte Rueckzahlung aus dem kreditierten Darlehen ueber dessen volle Laufzeit ohne jegliche Einschaltung der ZB mit ihren ZB-Geldern deshalb stattfinden kann, weil letzterer Part ja ohnehin im Hinblick auf die Ueberweisung des Lohns/Gehalts des Bankkunden ggf. die Einschaltung der ZB erfordert!
Eine Bank ähnelt sehr einem Magneten. Das meiste Geld kann sich nicht von diesen Magneten lösen, wie die Zahlungen von Bank zu Bank, sprich Überweisungen. Das Bargeld wiederum sucht, sofern es nicht als Konsum-/Investitionsmittel benötigt wird, eine Anlagemöglichkeit, welche die Banken in verschiedenen Formen anbieten und findet so zurück zu seinem Ausgangspunkt. Dies wissen die Banken zu ihrem Vorteil zu nutzen, wie ich bereits oben schrieb.
>>Katzama: Hierfür übergeben die Banken der ZB die erhaltenen Pfänder mit verschiedenen Fristigkeiten.
>Ja, genau.
>>Katzama: Im Gegenzug zahlt die ZB Banknoten (Bargeldumlauf) an die Banken aus bzw. schreibt den Banken auf einem Art Sichteinlagekonto (Zentralbankguthaben) den betreffenden Betrag gut.
>Sehr richtig. So ist es.
Tassie: Wiederum mein Jein.
Um nicht einem tendenzioesen Bargeldzwang zu verfallen, der konsequent betrieben die Gestalt eines Bargeldsyndroms anzunehmen vermag, sollte den strukturellen Prioritaeten der Bargeldsystematik und der ZB-Guthabensystematik Rechnung getragen werden.
Gemaess deren Beachtung erfolgt zunaechst in jedem Falle die Gutschrift des betreffenden Betrages aus Pfandeinreichung auf dem ZB-Guthabenkonto des MFI, weil auch hier, wie bei den Kunden-Sichteinlagekonten bei den MFIs, das Bargeldmanagement voellig asynchroner Behandlung nicht nur unterstellt ist sondern unterstellt sein muss, was zur Folge hat, dass die Emission von Bargeld seitens der ZB an die MFIs unter gegenzuegiger Verrechnung auf deren ZB-Guthabenkonten nur dann erfolgt, weil und wenn ein Bedarf auf Bargeld seitens der MFIs deshalb und insoweit besteht, als dass das Publikum seine zwangsfreien Optionen auf Bargeld in zeitlicher Beliebigkeit ausuebt, denen die verpflichtende Verbindlichkeit der MFIs zur Bargeldauszahlung in zeitlich angemessenem kurzen Rahmen entgegen steht.
Ich wüsste nicht Tassie, wie ich durch meine obigen Worten einem tendenziösen Bargeldzwang mit seinen evtl. folgenden Symptomen verfallen könnte.
Stellst Du Dir die Verrechnungsbuchung für folgende Worte: „...., dass die Emission von Bargeld seitens der ZB an die MFIs unter gegenzuegiger Verrechnung auf deren ZB-Guthabenkonten“innerhalb der ZB-Konten.... wie folgt vor: Zentralbankguthaben (s) an Bargeld (h) und wenn ja, benötigt die ZB noch eine weitere Buchung um diese Banknoten der Bank zur Verfügung stellen zu können?
>>Katzama: M0 besteht aus Banknoten und Zentralbankguthaben. Auf dieses Geld kann sofort zugegriffen werden.
>Ja, genau. Hierzu kann noch ergänzend angemerkt werden, dass die"sofortige Zugriffsmöglichkeit" hier zu unterscheiden ist von der"sofortigen Fälligkeit" von den Sichteinlagen aus M1.
>>Katzama: Es befindet sich auf der Aktivaseite der Banken und steht einem Teil der sofort fälligen Sichteinlagen, als Verbindlichkeit im Passiva bei den Banken gebucht, gegenüber.
>Stimmt.
Tassie: Mit einer kleinen Korrektur zwecks Klarblick stimme ich zu, naemlich:"...und steht einem Teil aus sofort fälligen Sichteinlagen...".
Dieser Klarblick soll ganz deutlich machen, dass die Kreditsystemmatik zwischen MFIs und Publikum einerseits und der ZB-Geldsystematik zwischen der ZB und den MFIs andererseits keine direkten 1:1 Relationen gegenueberstehen, was den MFIs einerseits im Hinblick auf deren Kreditsystematik (Kunden-Sichteinlagekonten des Publikums und die entgegenstehenden"Kunden-Verbindlichkeiten" der MFIs) gute Geschaefte fallweise gerade auch ohne die Einschaltung der ZB mit deren ZB-Geldern in welcher Form auch immer ermoeglicht, und ihnen andererseits ein kostenguenstiges ausgefeiltes Management im Hinblick auf die Geldsystematik der ZB moeglich macht (kostenoptimiertes Management der MFIs seitens ihrer ZB-Guthabenkonten als primaeres Geld-Instrument ohne Zeitverzug (Latency, Latenz) aus physikalischen Gruenden, daran aufgehaengt das asynchrone Management der MFIs seitens ihres Bargeldbedarfs als sekundaeres Geld-Instrument mit Zeitverzug aus physikalischen Gruenden, wobei sie in dieser Angelegenheit von der zwangsfreien Optionsausuebung auf Bargeld aus dem Publikum in dessen voelliger Abhaengigkeit im Obligo stehen.
Oh Gott Tassie. Wo ist denn die schließende Klammer? Ich dachte, die kleine Korrektur hört gar nicht mehr auf. ;-)
Bedeutet dies, wenn ich das Wörtchen „der“ benutze, dass ich denken könnte, dass sich die Kreditsystemmatik zwischen MFIs und Publikum einerseits und der ZB-Geldsystematik zwischen der ZB und den MFIs andererseits in einer direkten 1:1 Relationen gegenueberstehen?
>>Katzama: Bei M1 handelt es sich um die im freien Umlauf befindlichen Banknoten und die sofort fälligen Sichteinlagen, mit denen, sofern die Banken in gleicher Höhe Bargeldbestände bzw. Zentralbankguthaben vorweisen können, sofort bezahlt (bar/überweisen) werden kann.
>Absolut.
Tassie: Vereinfacht kann man auch sagen, dass das Geldaggregat M1 sich zusammensetzt aus:
1. Posten"Banknoten im Umlauf" auf der Passivaseite der ZB-Bilanz (dabei voellig unbesehen, ob sich Banknoten im Publikum oder in den Kassen der MFIs befinden)
2. Die"Kunden-Verbindlichkeiten" der MFIs aus den entgegen stehenden Kundenforderungen der Sichteinlagekonten
M1 ist Geld/Kredit-Zahlungsmittel.
Zu 1. Ich hoffe, Du gibst mir recht, dass die Banknoten, welche sich in den Kassen der MFIs befinden, ein Teil des Bargeldumlaufs sind. Einem Teil der Sichteinlagen (Passiv) stehen diese Banknoten auf der Aktivseite in der Bankbilanz gegenüber. Wenn Du nun M1 ermitteln möchtest, musst Du entweder die Sichteinlagen um den Teil der sich in den Kassen der Banken befindlichen Banknoten kürzen, da ja die Banknoten ein Teil des Bargeldumlaufs sind. Erst dann kannst Du den Bargeldumlauf hinzu addieren. Die zweite Möglichkeit wäre, den Bargeldumlauf um die Banknoten, welche sich in den Kassen der Banken befinden und den Sichteinlagen gegenüber stehen, zu kürzen und dann die Sichteinlagen hinzuzuaddieren.
Zu 2. Kundenforderungen der Sichteinlagekonten stehen bei den MFIs auf der Gegenseite der Kunden-Verbindlichkeiten der MFIs?
>>Katzama: Da die Höhe von M0 geringer ist als die Summe der Sichtguthaben, stehen allerdings einem großen Teil der Sichtguthaben bei der Bank verschieden fällige Forderungen gegenüber. Diese Forderungen müssen erst als Pfand bei der ZB eingesetzt werden um im Gegenzug Banknoten bzw. Zentralbankguthaben zu erhalten.
>Nein, ich bin der Ansicht, dass die Banken nicht die Sichteinlagen ihrer Kunden bei der ZB hinterlegen können.
Tassie: So ist es, zumindest teilweise vermoegen die MFIs ueberhaupt keine Pfaender in Ermangelung derselben bei der ZB einzureichen, soweit z.B. obige Konsumentenkredite in den Kunden-Sichteinlagekonten enthalten sind und dabei keinerlei sachdingliche Besicherungen dahinter stehen.
>Sichteinlagen sind eine Verbindlichkeit der Bank an die Nichtbanken.
Tassie: Exakt, nicht mehr aber auch nicht weniger.
>Diese Verbindlichkeiten können jederzeit von den Nichtbanken eingefordert werden.
Tassie: Richtig, und hinter den Forderungen des Publikums stehen dessen Absichten wie auch immer bezahlen zu koennen.
>Aus diesem Grunde können die Banken das nicht einfach als Notenbanksicherheiten benutzen. Das, was die Banken bei den Zentralbanken hinterlegen, sind meistens ihre eigenen Forderungen gegenüber Kreditnehmern (z.B. Pfandbriefe).
Bitte Tassie, lies genau, was ich geschrieben habe und zwar: „Da die Höhe von M0 geringer ist als die Summe der Sichtguthaben, „stehen“ allerdings einem großen Teil der Sichtguthaben bei der Bank verschieden fällige Forderungen „gegenüber“.“!!
Tassie: Forderungen gegenueber Kreditnehmer?
Pfaender der Kreditnehmer!
Forderungen gegenüber den Kreditnehmern, welche durch deren Pfänder abgesichert wurden.
>>Katzama: Die Banken müssen für das Zentralbankguthaben und für das Bargeld an die ZB Zinsen zahlen.
>Inhaltlich völlig richtig. Zu beachten wäre begriffstechnisch nur, dass der"Leitzins" kein echter Zins ist, sondern eine Gebühr. Ein Zins wird vertraglich zwischen zwei gleichberechtigten Vertragspartnern vereinbart, eine Gebühr wird von einem Hoheitsträger hoheitlich, also einseitig, festgesetzt.
Tassie: Ja, da jedoch die ZB ihren gesamte ZB-Gewinn abzueglich ihrer ZB-Betriebskosten eines jeden Steuerjahres vollstaendig dem Finanzminister ueberwenden muss darf begrifflich getrost von einer Steuer die Rede sein.
Und da mit der Steuer u.a. die Schuldzinsen des Staates beglichen werden und diese Zahlungen in so manchem Geldbeutel verschwinden, nennen wir sie vielleicht doch lieber Geldbeutelverschwindibuszinssteuergebühr. ;-)
Tassie: Ja, das ist richtig, der Umkehrschluss hieraus allerdings, dass naemlich der Wirtschaftskreislauf im Hinblick auf alle Forderungs-/Verbindlichkeitspaare nur mit M0 durchstroemt und mit diesem Geldmengenaggregat M0 ausschliesslich gezahlt (bar/überweisen) wird, ist nicht zulaessig, weil falsch.
Bezahlt wird immer mit den Mitteln des Geldmengenaggregats M1.
Deshalb:
Geld = STZM + GZ
Kredit = STZM + GZ
STZM + GZ = Geld + Kredit
Wie kann man mit einer Sichteinlage, welche ja Bestandteil von M1 ist, bezahlen? Im Geldkreislauf befindet sich M0. Das Geld M0 fließt zwischen M1 von einem Sichtkonto zu dem Anderen. M0 ist das Geld, welches die Geldmenge M3 auf- aber auch wieder abbauen kann.
Geld = GZ, STZM, Konsummittel, Investitionsmittel, usw.
Kredit = Beleihung von Eigentum und Einkommen,
LG
katzama

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