- Goldabbau in Kusch: Leckerbissen für Dottore. Unbedingt weiterleiten - Theo Stuss, 19.06.2007, 14:05
- Re: Goldabbau in Kusch - dottore, 19.06.2007, 18:49
- Re: Goldabbau in Kusch - Fremdwort, 20.06.2007, 07:24
- Re: Goldabbau in Kusch - dottore, 20.06.2007, 13:59
- Re: Der Wert des Goldes ergibt sich aus einer verhängten Urschuld - Theo Stuss, 20.06.2007, 14:01
- Re: Goldabbau in Kusch - Fremdwort, 20.06.2007, 07:24
- Re: Goldabbau in Kusch - dottore, 19.06.2007, 18:49
Re: Goldabbau in Kusch
-->Hi Fremdwort,
>Das Nichthaben ist nur eine Darstellung des sich äußerns, was aber soll dessen Wesen sein?
Nichthaben ist ein Zustand (Punkt auf der Zeitachse) und keine Darstellung des Sich-Äußerns (Fortlauf auf der Zeitachse). Der Zustand hat kein"Wesen", das er treiben könnte (= Zeitablauf).
>Was verstehst du nun eigentlich konkret unter"Wert"?
Mir ging es im Vorposting um eine ökonomisch-historische Interpretation.
Zum entsprechenden"Wert" einer Sache im Rahmen der debitistischen Interpretation des ökonomischen Ablaufs:
1. Wert kann nur subjektiv empfunden werden. Objektiver Wert ist nicht definierbar. Mehrere Subjekte können (in etwa) gleiche (nie dieselben) Wertvorstellungen haben. Da die Vorstellung ihrerseits stets subjektiv ist, lässt sich darüber jedoch nichts weiter aussagen.
2. Der Wert einer Sache für den Einzelnen ergibt sich - wie dargestellt - nicht aus dem Haben und der Verfügbarkeit über die Sache, sondern aus dem Nichthaben und der entsprechenden Nichtverfügbarkeit.
3. Haben/Nichthaben und Verfügbarkeit/Nichtverfügbarkeit sind Funktionen von Terminen.
4. Termin wiederum ist nur Termin, sofern sanktionsbewehrt. Termine, die verstreichen können, ohne dass jenes, was sie ex ante beinhalten/bestimmen (gesetzt, kontrahiert oder auch nur vorgestellt), eintritt (denn dann wäre Haben = Nichthaben; Verfügbarkeit = Nichtverfügbarkeit), sind nicht als wirtschaftlich relevanter Termin definierbar.
5. Was nie Termin hat, ist für das einzelne Subjekt ökonomisch irrelevant. Diese Irrelevanz kann vom Einzelnen nicht positiv (> 0) bewertet werden.
6. Der subjektive Wert einer Sache nimmt mit fallender Sanktion ab. Bei Nullsanktion ist er null.
7. Der subjektive Wert einer Sache nimmt mit näherrückenden Termin (definiert wie sub 4.) zu. Zum Termin erreicht er das ihm (subjektiv beurteilt) mögliche Maximum (angenommene 100 Prozent).
8. Der subjektive Grenzwert einer Sache nimmt beim Termin- und Sanktionssetzer ab (konvergiert, Sättigungsgesetz), sofern dieser thesauriert - es sei denn die Thesaurierungskosten steigen über die Thesaurierungserträge, woraufhin er divergiert (vgl. u.a. Imperien- und Demokratieproblematik).
9. Der subjektive Grenzwert einer termin- und sanktionsbewehrten Sache wird vom entsprechend verpflichteten Subjekt mit anderen termin- und sanktionsbewehrten Sachen (auch Zuständen) solange verglichen, bis sich die entsprechenden (subjektiven) Grenzwerte gleichen (Equimarginalprinzip) und eine entsprechende Entscheidung getroffen wird (z.B. Leistung oder Sanktionsertragung in toto oder jeweils in Teilen), da sie getroffen werden muss (Termin!).
Gruß!

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