- Welche Ansprüche heutzutage geltend gemacht werden... - Verwaltungsfachwirt, 26.06.2007, 17:00
- Re: Welche Ansprüche heutzutage geltend gemacht werden... - GutWettertrader, 26.06.2007, 17:28
- Re: Welche Ansprüche heutzutage geltend gemacht werden...(Die Aufklärung) - Verwaltungsfachwirt, 27.06.2007, 17:11
- Re: Welche Ansprüche heutzutage geltend gemacht werden... - laubbesen, 26.06.2007, 19:04
- Ich würde dem Frager raten: - beni, 26.06.2007, 19:07
- Keine Ahnung aber bei einem Bienenstich... - Köbs, 26.06.2007, 19:42
- würde nichts unternehmen, bzw. mir die Frage stellen, was im umgekehrten..mkT - igelei, 26.06.2007, 20:01
- krank owT (o.Text) - YIHI, 26.06.2007, 20:26
- Re: Welche Ansprüche heutzutage geltend gemacht werden... - Elmarion, 26.06.2007, 20:47
- Re: Welche Ansprüche heutzutage geltend gemacht werden... - etoile, 26.06.2007, 23:22
- Absurde, insbesondere, weil wir zu viele Anwälte haben... - LenzHannover, 27.06.2007, 00:12
- Re: Welche Ansprüche heutzutage geltend gemacht werden... - GutWettertrader, 26.06.2007, 17:28
Re: Welche Ansprüche heutzutage geltend gemacht werden...
-->>Die Sachlage: Unser Sohn spielt mit seinem Freund (A) auf der Veranda von Nachbar B. A ist nicht Sohn von B sondern ein weiteres Nachbarskind. A ist vier Jahre und läuft durch eine Schwingtüre auf dieser Veranda. Die schwere Holztüre schwingt zurück und haut unserem Sohn (ebenfalls vier Jahre), der auch durch diese Schwingtüre laufen möchte, ins Gesicht. Dabei verliert er drei obere vorne befindliche Milchzähne. Das Krankenhaus teilt uns mit, dass in 99 Prozent aller Fälle in einigen Jahren die Folgezähne problemlos nachwachsen. Wir, die Eltern, standen zum Zeitpunkt des Unglücks etwa 20 Meter entfernt, haben zwar immer wieder mal zu unserem Sohn geschaut, aber nicht in dem Moment, wo der Unfall mit der Schwingtüre passierte. Die Eltern von Sohn A waren nicht anwesend, die Inhaberin der Veranda befand sich zum Zeitpunkt des Unfalls im Haus.
>Frage: Welche Ansprüche kann ich ggfs. geltend machen gegenüber dem Nachbarn B mit der Schwingtüre und/oder gegen die Eltern von Sohn A? Wer zahlt die Erstbehandlung an einem Sonntag in der Notfallklinik (wir haben unseren Sohn dort hin gefahren) und die weiteren Zahnarztkosten? Was ist mit Folgeerscheinungen, die ggfs. erst in ein paar Jahren auftreten (z.B. Folgezähne wachsen nicht nach o.ä.? Haben wir als Eltern, obwohl wir etwa 20 Meter entfernt standen, die Aufsichtspflicht verletzt oder lag die Aufsichtspflicht bei der Besitzerin der Veranda? Macht es überhaupt Sinn, rechtliche Schritte einzuleiten? Wir pflegen ein freundschaftliches Verhältnis zu unseren Nachbarn und möchten dies nicht unbedingt aufs Spiel setzen.
>
>(Aktueller Fall aus frag-einen-anwalt.de (wurde aber noch nicht beantortet!
es gibt Unfallversicherungen!

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