- absurd - OLG Zweibruecken...es muesse iranisches Recht angewandt werden..... - certina, 10.08.2007, 10:44
- Da der Ehemann vielleicht Sozialhilfeempfänger ist muß evt. die BRD zahlen ;-)) (o.Text) - Albrecht, 10.08.2007, 11:24
absurd - OLG Zweibruecken...es muesse iranisches Recht angewandt werden.....
-->hi,
ich sach mal nix....
tschuess
G.C.
...aus dem Iran eingewanderte Frauen koennten vor deutschen Gerichten ihr in der Vergangenheit im Iran zugesagtes „Brautgeld“ einklagen. In islamischen Laendern ist das eine Mitgift, die ein Mann seiner Verlobten zusichert. Das Oberlandesgericht Zweibruecken entschied jetzt in einem konkreten Fall, dass ein Mann seiner geschiedenen Ehefrau die 1994 bei der Heirat im Iran vereinbarte Summe von 1000 Goldmuenzen (Streitwert 60.000 Euro) auszahlen muesse. Laut Urteilsspruch muesse in einem solchen Falle iranisches Recht angewandt werden, und die Zahlung des Brautgeldes werde spaetestens mit der Scheidung faellig. Die Ehrefrau koenne es aber durchaus auch schon zu einem frueheren Zeitpunkt einfordern...

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