- Mal 'ne Frage: Wo leben wir eigentlich? - Zandow, 16.08.2007, 19:10
- isso. - SchlauFuchs, 16.08.2007, 19:56
- Kann mich mal jemand am Ohr kneifen? - Zandow, 16.08.2007, 20:56
- Re: Kann mich mal jemand am Ohr kneifen? - Eddie09, 16.08.2007, 21:04
- Es kommt noch besser: - Der Husky, 16.08.2007, 21:56
- Re: Sauber sag I! (o.Text) - Tassie Devil, 17.08.2007, 07:51
- Re: Zwickst mi, i glaab i draam... - Tassie Devil, 17.08.2007, 09:40
- Kann mich mal jemand am Ohr kneifen? - Zandow, 16.08.2007, 20:56
- isso. - SchlauFuchs, 16.08.2007, 19:56
Re: Zwickst mi, i glaab i draam...
-->>Hallo SchlauFuchs,
Hi Zandow,
>das kann doch alles gar nicht sein.
Was nicht sein kann, darf nicht sein, gell!?[b]
>Die Konsequenzen wären ja gar nicht auszudenken (Illegalität jeglicher Steuerzahlung an deutsche Finanzämter, Nichtzuständigkeit derzeitiger deutscher Gerichte usw. usf.).
Sag mal, was liest Du eigentlich hier im Forum?
Viele solcher Angelegenheiten sind hier schon fast im Uebermass heiss diskutiert worden!
Suche mal nach den letzten Diskussionsbeitraegen von vor gar nicht allzu langer Zeit, die zwischen Divinum und mir im Hinblick auf das Deutsche Reich und die BRD gelaufen sind und lies Dir das mal gut durch!
>Hier liegt doch irgendwo ein Hund begraben.
Ja, der Hund heisst BRD-Staatsmafia, ich verwende in aller Regel die Aliase BRDDR und DDR 2.0.
Zu Deiner gfl. Kenntnisnahme, die BRD hat sich spaetestens zum 3.10.1990 den Umhang einer mafiosen Bandenorganisation gegeben, deren Verstoesse seither gegen EU- und internationale Rechtskonventionen immer tollere Ausformungen annehmen!
[b]Das ist doch kein dummer Scherz oder bloeder Unfug, wenn ich auch hier im Forum immer wieder ueber die BRDDR-Staatsmafia und ihre schwerstverbrecherischen wie hoechstleistungskriminellen Staats-Mafiosos herziehe, Mann!
Damit Du siehst, dass Du das alles nicht traeumst, kopiere ich nachfolgend mal einen kurzen Ausschnitt meiner neuesten Korrespondenz mit einer BRDDR-Finanzbehoerde rein, die ich ihr im vergangenen Mai 2007 per eMail zustellte. Seither hat sich seites dieser Behoerde in X-langen (ich habe nur den Namen der Ortschaft dieser Behoerde und das Datum meiner diversen Anschreiben unkenntlich gemacht) nichts mehr geruehrt:
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Im Hinblick auf die Sachlegitimation des FA X-langen erlaube ich mir an dieser Stelle nochmals den eindringlichen Hinweis, dass eine bereits vor Jahrzehnten gefaellte Entscheidung des BVerwG der Bundesrepublik Deutschland, im nachfolgenden BRD genannt, rechtsmassgebend verbindlich darueber verfuegt, dass dem Taetigwerden einer Behoerde ein konkret vorliegender Fall in seinem Sachverhalt als begruendlich nachvollziehbarer Anlass zu Grunde liegen muss, im Umkehrschluss hat dieses Gericht keinen Zweifel daran gelassen, dass bei Fehlen eines solchen begruendlich nachvollziehbaren Anlasses die Taetigkeit der Behoerde auf rechtswidrige Weise erfolgt.
Gemaess dieser Rechtsvorschrift des BVerwG uebt sich die Finanzbehoerde
X-langen kausal initiell bereits bei der Aufnahme ihrer vorliegenden Taetigkeiten durch Aufforderung zur Abgabe von Einkommensteuererklaerungen wie auch der Vergabe einer „Steuernummer“ in voelliger Rechtswidrigkeit bei vorliegendem Sachverhalt, weil sie damit nicht nur gegen obige Entscheidung des BVerwG verstossend einen konkret vorliegenden Steuerfall in seinem Sachverhalt erst konstruierend schafft, den sie dann unter Einbezug allerlei Gesetzes- und Urteilszitate als einen ihrerseits begruendlich nachvollziehbaren Anlass wiederum ihrem nur vermeintlich rechtlich unfehlsamen Taetigwerden zu Grunde legt, das FA X-langen erschafft mit seiner vorliegenden voellig rechtswidrigen Vorgehensweise aus hieraus erst herzuleitender und danach hergeleiteter Pflichtversaeumnis der Abgabe von ESt-Erklaerungen meinerseits auch gleichzeitig den Parallelzustand meiner mehrjaehrig rueckwirkenden Steuerkriminalisierung, obwohl im gesamten Zeitraum genannter Relevanz aufgrund meiner oben bereits zuvor erwaehnten fuersorglichen Gestaltungsmassnahmen gesamt-finanzieller wie -vermoegenstechnischer Hintergruende zu keinem Zeitpunkt eine Steuerpflichtigkeit meiner Person gemaess der rechtswirksamen gesetzlichen Grundlagen bestand und ergo auch keine zeitraehmlich abgestimmten Abgaben von ESt-Erklaerungen meinerseits vorzunehmen waren.
In den supraordinierten Angelegenheiten meiner rechtsstaatlichen Einwaende und Bedenken darf ich nun zunaechst feststellen, dass ich in meinem Schreiben vom YY.ZZ.2007 die Rechtswirksamkeit des stark rechtsbeschaedigten Einigungsvertrags zwischen den Vertragsparteien der BRD und der DDR vom 31.08.1990 weder angezweifelt noch als rechtsunwirksam bezeichnet habe, sondern ganz im Gegenteil dessen Rechtswirksamkeit mit spaetestem Termin zum 03.10.1990 unterstellt habe, was auch in voelliger Kongruenz zur Rechtssprechung des BVerfG steht, welches zu einem spaeteren Zeitpunkt diesem Einigungsvertrag trotz dessen starken Rechtsbeschaedigungen deshalb die volle Rechtswirksamkeit zusprach, weil dieser Vertrag ausschliesslich „innerstaatliche“ Regularien zwischen den beiden deutschen Vertragsparteien avisierend abhandelte.
Ihre diesbezueglichen Einlassungen zum deutschen Einigungsvertrag und dessen Rechtswirksamkeit erschliessen sich mir nicht, bestand und besteht doch im Hinblick darauf keinerlei Dissenz schon allein aus dem Grunde, weil die Rechtswirksamkeit des Einigungsvertrags gemaess den Ausfuehrungen meines Schreibens vom XX.YY.2007 eine zwingende Grundpraemisse fuer die in diesem Schreiben stringent kausal aufgezeigten weiteren Rechtsfolgen darstellt.
Mangels weiterer Sachergiebigkeiten Ihres obigen Anschreibens im Hinblick auf die Ausfuehrungen in meinem Schreiben vom XX.YY.2007 erlaube ich mir nun die Feststellung, dass sowohl meine hiesigen Anwaltschaften wie auch ich die in meinem Schreiben unter Absatz 5.a) von Ihnen angeforderten Autoritaetslegitimationen im Hinblick auf Ihre gesamten Steuerverfahrensbegehren weder in rechtswirksamer noch in rechtkonkludenter Form erfuellt bis zum heutigen Tage vorliegend auffassen, was jedoch wiederum eine zwingende Voraussetzung des in gleichem Schreiben unter 5.b) in Aussicht gestellten weiteren Procedere darstellt.
Sowohl meine hiesigen Anwaltschaften wie auch ich erfassen die bisher vorliegenden Legitimationsversuche des FA X-langen als eine seit dem 03.10.1990 im Status einer ehemaligen Koerperschaft des oeffentlichen Rechts der BRD stehenden Entitaet als rechtlich nicht konkludent, auf seinem bisher beschrittenen wie aufgezeigten Wege wird dieser Behoerde bei allen ihren Bemuehungen schon allein deshalb niemals der Erfolg beschieden sein koennen, weil wie vorliegend aus Rechtsunwirksamkeiten infolge Rechtswidrigkeiten von Verfassungsrang - ersatzloses Loeschen des gesamten Artikels 23 GG zum 03.10.1990 mit Einfluss auf die Machtwirkungsbereiche des GG und der gesamten subordinierten Gesetzgebungsgewerke der BRDdvD mit seinen weiteren in meinem Anschreiben vom XX.YY.2007 aufgezeigten Rechtsfolgen - keinerlei subordinierte Rechtswirksamkeiten wie auch immer hergeleitet werden koennen.
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usw. usf.
>
>Restlos verwirrt, <font color=#008000>Zandow</font>
Good morning, Zandow!
Gruss
TD

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