- Erheiternde Korrespondenz mit Rentenversicherung - Hyperion, 23.08.2007, 20:33
- Re: Erheiternde Korrespondenz mit Rentenversicherung - Tassie Devil, 24.08.2007, 05:23
- Re: Erheiternde Korrespondenz mit Rentenversicherung - Hyperion, 24.08.2007, 12:49
- Re: Erheiternde Korrespondenz mit Rentenversicherung - Tassie Devil, 24.08.2007, 13:32
- Re: Erheiternde Korrespondenz mit Rentenversicherung - Hyperion, 24.08.2007, 13:55
- Re: Erheiternde Korrespondenz mit Rentenversicherung - Tassie Devil, 24.08.2007, 13:32
- Re: Erheiternde Korrespondenz mit Rentenversicherung - Hyperion, 24.08.2007, 12:49
- Re: Erheiternde Korrespondenz mit Rentenversicherung - Tassie Devil, 24.08.2007, 05:23
Re: Erheiternde Korrespondenz mit Rentenversicherung
-->>Erstmal etwas Vorgeschichte, interessanter Teil folgt gegen Ende.
><vorgeschichte>
>Trotz meiner jungen Jahre bin ich bereits rentenberechtigt und habe entsprechende Antraege gestellt.
Darf man wissen, auf welchen Grundlagen diese Rentenbezugsberechtigung fusst?
§62 Sozialgesetzbuch I: Untersuchungen
>Wer Sozialleistungen beantragt oder erhaelt, soll sich auf Verlangen des zustaendigen Leistungstraegers aerztlichen und psychologischen Untersuchungsmassnahmen unterziehen, soweit diese fuer die Entscheidung ueber die Leistung erforderlich sind.
>Was will mir der Kuenstler damit sagen!?
Ganz einfach: insofern ein Rentenbezug oder die Berechtigung dazu ueberhaupt unter die Kategorie der Sozialleistungen faellt, soll sich der Antragsteller oder Leistungsbezieher (i.e. er moege oder sollte, das ist ein Bedraengen ohne den Muss-Zwang zu bemuehen, welches gegenargumentativ sozialleistungsunschaedlich zu neutralisieren ist, z.B. dass solche Untersuchungsmassnahmen in aller Regel zu schwersten Depressionsanfaellen mit Weinkraempfen o.ae. fuehren etc.) auf Verlangen des zustaendigen Leistungstraegers aerztlichen und psychologischen Untersuchungsmassnahmen unterziehen. Deren Erfordernisse zur Durchfuehrung derselben basieren allein auf der widerspruchsfaehige Entscheidung des Sozialleistungstraegers im Hinblick auf die beantragte oder bezogene Sozialleistung.
>Hab jedenfalls nicht schlecht gelacht.
Besser als Heulen isses allemal!
Gruss!
TD

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