- Frage an die KFZ-Experten.... - LOMITAS, 27.08.2007, 10:37
- Re: Frage an die KFZ-Experten.... - prinz_eisenherz, 27.08.2007, 10:46
- Auf jeden Fall Gutachter+Anwalt - le chat, 27.08.2007, 11:14
- Deine Werkstatt sollte das ordentlich abschätzen können und - LenzHannover, 27.08.2007, 12:47
- Re: Deine Werkstatt sollte das ordentlich abschätzen können und - laubbesen, 27.08.2007, 13:13
- Nein, war rein privat und wohl üblich, somit *rechtens*:-( (o.Text) - LenzHannover, 27.08.2007, 16:01
- Re: Deine Werkstatt sollte das ordentlich abschätzen können und - laubbesen, 27.08.2007, 13:13
- nicht Experte aber mit ähnlicher Erfahrung - Dieter, 27.08.2007, 13:02
- Ebend, wenn man eine ordentliche Werkstatt hat, sollte das laufen und - LenzHannover, 27.08.2007, 16:32
- Re: Frage an die KFZ-Experten..../ Mail eines Lesers - - Elli -, 27.08.2007, 13:19
- Re: Danke.... - LOMITAS, 27.08.2007, 14:13
Auf jeden Fall Gutachter+Anwalt
-->>grad vorhin ist mir einer gegen die Fahrertür gedonnert. Im geparkten Zustand. Türe hat einen Knick, also nur Blechschaden. Er meinte er hat in beim EINPARKEN nicht gesehen. Typ um die 70.
>Frage dazu; Er will das ohne Gutachten abwickeln. Weiss halt nicht was eine Türe mit Ein-Ausbau und Lackierung kostet.
>Oder doch den Gang mit dem Gutachter gehen? Und zuletzt. Muss man dann die Reperatur nachweisen??
>Danke im Vorraus.
>LOMITAS
Hallo Lomitas,
ich hatte das im Frühjahr. Opa ist an der Tankstelle rückwärts gefahren und hat den stehenden Wagen verbeult. Schuldfrage klar.
Die Polizei hat den Unfallhergang aufgenommen, der Gutachter hat begutachtet und der Rechtsanwalt hat einkassiert. Nur so hast Du die Chance einigermassen ungerupft davon zu kommen. Schaden war rd. 2500¤.
Die Fallen sind: der Gutachter schätzt zu knapp, der Rechtsanwalt vergisst etwas, zb. deine Zeit für die Abwicklung, bringen in die Werkstatt etc. Benzin, Zeit. Dann Wertverlust wegen Unfallschaden. So bleibst Du ruckzuck auf etwas ungedecktem sitzen.
Ob Nachweiss der Reparatur, hier greift meines Wissens der Betrag des Gutachters als Ausgleichsbetrag.
beste Grüße
le chat
PS. Gutachter und Anwalt, auch nehmen wenn Du den Schädiger kennst und dem einen Gefallen tun willst. Dein Gegner!! ist nachher die Versicherung!! und die versucht alle Tricks!!!! um den Betrag so klein wie möglich zu halten.

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