- Frage zur Zockerei der Kommunen - Kallewirsch, 27.08.2007, 22:33
- Re: Frage zur Zockerei der Kommunen - chiron, 27.08.2007, 23:15
- Re: Frage zur Zockerei der Kommunen - chiron - nereus, 28.08.2007, 07:51
- Re: Die Schuldenmacher und die Zocker - Tassie Devil, 28.08.2007, 06:05
- Re: Sind die Banken wirklich so blöd? - beni, 28.08.2007, 08:46
- Re: Frage zur Zockerei der Kommunen - chiron, 27.08.2007, 23:15
Re: Frage zur Zockerei der Kommunen - chiron
-->Hallo chiron!
Du schreibst: Die Beratung machte nicht die Deutsche Bank, sondern ein Angestellter..
Ja, aber im Auftrag der Deutschen Bank.
Oder war dieser Anlageberater auf eigene Rechnung unterwegs?
.. welcher Budgetvorgaben zu erfüllen hatte inkl. fetter Boni usw.
Und wer diskutiert bzw. verabschiedet diese Budgets?
Die Geschäftsleitung der Deutschen Bank.
Wie soll nun DIE Deutsche Bank (wer ist das überhaupt?) wissen, was ein einzelner Angestellter tut?
Die Deutsche Bank ist das größte Kreditinstitut Deutschlands mit Hauptsitz in Frankfurt am Main.
Wußtest Du dies etwa nicht?
Falls die Kommunen falsch beraten wurden, an wen sollten sich diese denn wenden?
An die hiesige Handwerkskammer oder den Abwasserzweckverband?
Stellt er die richtigen Fragen, macht er eine Abwägung zwischen den Interessen der Bank und seinen persönlichen Interessen und vielleicht sogar der Interessen des Kunden... du weisst schon... wegen langfristiger Bindung und so...
Das kann natürlich alles sein, aber im Fall der Fälle ist das ein Problem der Deutschen Bank - von wem denn bitte schön sonst?
Das schließt wiederum nicht aus, daß der Arbeitgeber DB gegen seinen Arbeitnehmer AB juristisch vorgeht.
Es gibt viele solcher Fragen, aber die meisten sind schnell beantwortet, wenn man davon ausgeht, dass die meisten involvierten Personen hauptsächlich von kurzfristigen Interessen getrieben sind. Dann machen die auch ganz dumme Sachen - siehe Hypokrise.
Ja, schon klar.
So ähnlich sehe ich das bei den bösen Waffen, die nicht von selbst schießen und bedient werden müssen, schließlich auch.
Aber Kallewirsch meinte wohl etwas anderes und im Falle der Haftung werden sich Kläger und Beklagte kaum mit philosophischen Überlegungen herumplagen, als viel mehr mit Arbeitsverträgen, Haftungsbedingungen, Beratungsleistungen usw..
Letztlich wird zählen, was schwarz und weiß auf dem Papier steht, falls diese Papiere noch gefunden werden.
Ich vermute mal, daß die Hauptlast des Problems bei der Investmentberatung liegen dürfte, denn die haben den Investoren schließlich ihre Produkte auf’s Auge gedrückt.
Aber in den kommenden juristischen Auseinandersetzungen werden wir sicher von 397 Seiten langen Geschäftsbedingungen, abgefaßt in Schriftart „Verdana“ und Größe „6“, zu hören bekommen, bei denen auf den Seiten 88, 214, sowie 302, 338 und 345 auf die möglichen Gefahren dieser Anlage hingewiesen wurde.
Der Kämmerer hatte jedoch die Brille nicht bei, lieber den honigsüßen Worten des Beraters (oder vielleicht auch der schicken Beraterin) gelauscht bezüglich der sonnigen Aussichten des US-Immobilienmarktes und während der famosen Präsentation lieber Schnittchen und Sekt vertilgt.
Selbstverständlich wurde auch in äußerst knapper Form nochmals auf die Geschäftsbedingungen hingewiesen..
Also, die übliche fiese Masche - das kennen wir doch, oder?
Am Ende wird die DB schadlos aus der Sache herauskommen und der Steuerzahler darf wie immer ran.
mfG
nereus

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