- OT: Rechtsfrage - Toby0909, 29.08.2007, 15:20
- Re: OT: Rechtsfrage - certina, 29.08.2007, 15:34
- Re: OT: Rechtsfrage - siggi, 29.08.2007, 15:49
- Re: OT: Rechtsfrage.............Ergänzung - siggi, 29.08.2007, 16:10
- danke für eure Hinweise - owT - Toby0909, 29.08.2007, 17:03
- Re: OT: Rechtsfrage.............Ergänzung - siggi, 29.08.2007, 16:10
Re: OT: Rechtsfrage
-->>Hi,
>ich dachte, daß die Sache klar ist.
>Condor hatte 20 Stunden Verspätung.
>Nach meinem Wissen gibt es da Flugpreis + Übernachtung erstattet.
>Jetzt schreibt mir die COndor:
>"Bedingt durch eine technische Beanstandung, die im Worumlauf auftrag, konnte Ihr Flug erst mit einer Verspätung von rund 20 Stunden durchgeführt werden. Da technische Beanstandungen unvorhersehbar sind und sich trotz sorgfältigster Wartung der Flugzeuge nicht vermeiden lassen, besteht jedoch kein Anspruch auf Ausgleichszahlungen im Rahmen der EU-Verordnung und auch keine Schadenersatzansprüche"
>Gibt es wirklich irgendso eine Klausel bei"technischen Beanstandungen"??
>Soll ich nun für 2 Leute (Flugkosten rund 1.450 Euro + Übernachtung ca. 100 Euro) eine Zahlung von 100 Euro + einen Reisegutschein über 100 Euro akzeptieren oder ist das nur die übliche Hinhaltetaktit und Verarschung?
>Wenn ja, was muss ich tun, damit ich möglichst keinen Anwalt brauche, der wieder alle Einnahmen für Kopierkosten verbraucht?
>Welche Frist muss ich einhalten? Welche Form?
>Danke für Hinweise.
>Toby
Hallo Toby,
sehe die Sache wie Du.
Gerade die Vermeidung von technischem Defekt ist ja wohl erste Pflicht der Fluglinie. Würde nachfragen, wo im Gesetz technischer Defekt ausgeschlossen ist.
Das erst mal Abweisen der Forderung ist gängige Praxis.
hier zum Gesetz:
lg
siggi
<ul> ~ http://www.xn--rechtsanwlte-online-owb.com/flug.html</ul>

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