- OT: Rechtsfrage - Toby0909, 29.08.2007, 15:20
- Re: OT: Rechtsfrage - certina, 29.08.2007, 15:34
- Re: OT: Rechtsfrage - siggi, 29.08.2007, 15:49
- Re: OT: Rechtsfrage.............Ergänzung - siggi, 29.08.2007, 16:10
- danke fĂĽr eure Hinweise - owT - Toby0909, 29.08.2007, 17:03
- Re: OT: Rechtsfrage.............Ergänzung - siggi, 29.08.2007, 16:10
Re: OT: Rechtsfrage.............Ergänzung
-->Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Annullierung / Außerordentlicher Umstand / Technisches Problem
Der Begriff der Verspätung muss sich auch an der Zumutbarkeit für die Passagiere, eine Verspätung hinzunehmen, orientieren.
1. Jedenfalls nach einer Abflugverzögerung von mehr als 48 Stunden ist nicht mehr von einer Verspätung, sondern
zwingend von einer Annullierung auszugehen.
2. Ein technischer Defekt mag zwar ungewöhnlich sein, ist aber nicht außergewöhnlich im Sinne der EU-Verordnung
und ist auf jeden Fall in der Sphäre des Luftfahrtunternehmens angesiedelt und daher nicht unbeeinflussbar auf höhere
Gewalt bzw. Einwirkung durch Dritte zurĂĽckzufĂĽhren.
3. Droht eine Abflugverzögerung von 60 Stunden, ist es dem Luftfahrtunternehmen zuzumuten, eine
Ersatzmaschine anzufordern oder die Passagiere auf andere Fluglinien umzubuchen.
AG RĂĽsselsheim, 7.11.2006 - 3 C 717/06 (32), RRa 2007, 46
<ul> ~ http://www.divers-travel-guide.com/Reisen_Reiserecht.htm#0067</ul>

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