- OT: Rechtsfrage - Toby0909, 29.08.2007, 15:20
- Re: OT: Rechtsfrage - certina, 29.08.2007, 15:34
- Re: OT: Rechtsfrage - siggi, 29.08.2007, 15:49
- Re: OT: Rechtsfrage.............Ergänzung - siggi, 29.08.2007, 16:10
- danke fĂĽr eure Hinweise - owT - Toby0909, 29.08.2007, 17:03
- Re: OT: Rechtsfrage.............Ergänzung - siggi, 29.08.2007, 16:10
danke fĂĽr eure Hinweise - owT
-->>Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Annullierung / Außerordentlicher Umstand / Technisches Problem
>Der Begriff der Verspätung muss sich auch an der Zumutbarkeit für die Passagiere, eine Verspätung hinzunehmen, orientieren.
>1. Jedenfalls nach einer Abflugverzögerung von mehr als 48 Stunden ist nicht mehr von einer Verspätung, sondern
>zwingend von einer Annullierung auszugehen.
>2. Ein technischer Defekt mag zwar ungewöhnlich sein, ist aber nicht außergewöhnlich im Sinne der EU-Verordnung
>und ist auf jeden Fall in der Sphäre des Luftfahrtunternehmens angesiedelt und daher nicht unbeeinflussbar auf höhere
>Gewalt bzw. Einwirkung durch Dritte zurĂĽckzufĂĽhren.
>3. Droht eine Abflugverzögerung von 60 Stunden, ist es dem Luftfahrtunternehmen zuzumuten, eine
>Ersatzmaschine anzufordern oder die Passagiere auf andere Fluglinien umzubuchen.
>AG RĂĽsselsheim, 7.11.2006 - 3 C 717/06 (32), RRa 2007, 46

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