- Frage zur Einlagensicherung - mguder, 07.09.2007, 22:10
- Wenn es z.B. Deutsche und Cobank gleichzeitig treffen würde, NIX... mkT - igelei, 07.09.2007, 23:39
- Einlagensicherung- ein veralteter Begriff - eesti, 08.09.2007, 14:35
- Aufpassen!!! Nachschusspflicht bei Genossenschaften - le chat, 08.09.2007, 08:35
- Re: Aufpassen!!! Nachschusspflicht bei Genossenschaften - weissgarnix, 08.09.2007, 11:12
- Re: Aufpassen!!! Nachschusspflicht bei Genossenschaften - Eddie09, 08.09.2007, 11:40
- Re: Aufpassen!!! Nachschusspflicht bei Genossenschaften - fridolin, 08.09.2007, 12:15
- Re: Aufpassen!!! Nachschusspflicht bei Genossenschaften - Eddie09, 08.09.2007, 12:36
- der größte Beschiss liegt woanders - le chat, 08.09.2007, 13:10
- Re: der größte Beschiss liegt woanders - Eddie09, 08.09.2007, 17:15
- der größte Beschiss liegt woanders - le chat, 08.09.2007, 13:10
- Re: Aufpassen!!! Nachschusspflicht bei Genossenschaften - Eddie09, 08.09.2007, 12:36
- Re: Aufpassen!!! Nachschusspflicht bei Genossenschaften - fridolin, 08.09.2007, 12:15
- Re: Aufpassen!!! Nachschusspflicht bei Genossenschaften - Eddie09, 08.09.2007, 11:40
- Re: Aufpassen!!! Nachschusspflicht bei Genossenschaften - weissgarnix, 08.09.2007, 11:12
- Wenn es z.B. Deutsche und Cobank gleichzeitig treffen würde, NIX... mkT - igelei, 07.09.2007, 23:39
Re: Aufpassen!!! Nachschusspflicht bei Genossenschaften
-->>das gilt aber nur, wenn der Geschäftsanteil nicht voll einbezahlt wurde. Also zB auf 10.000 lautet, aber nur 5.000 wurden einbezahlt. Dann besteht in der Tat eine Nachschusspflicht in Höhe der fehlenden 5.000 (wie übrigens auch bei der GmbH, AG und KG auch).
Stimmt so nicht pauschal. In der Satzung der APO Bank § 40 ist die Rede von einer beschränkten Nachschusspflicht, in Höhe der Haftsumme. Das bedeutet, man wäre nicht nur seinen Anteil los, sondern müsste den gleichen Betrag nochmal nachschiessen. Es hat also mit Volleinzahlung nichts zu tun.
Gruss
Eddie

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