- Schulgeld ausländischer Schule steuerlich abzugsfähig - alberich, 11.09.2007, 18:21
Schulgeld ausländischer Schule steuerlich abzugsfähig
-->Europäischer Gerichtshof
Fiskus muss beim Schulgeld im Ausland zuzahlen
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied nämlich am Dienstag auf ihre Klage hin, dass Eltern künftig einen Teil der Schulgeldzahlungen in anderen EU-Ländern von der Steuer absetzen können. Das Einkommensteuergesetz erlaubte bisher einen Abzug dieser Kosten als Sonderausgaben nur, wenn es sich um eine „staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule“ oder um eine „nach Landesrecht anerkannte allgemeinbildende Ergänzungsschule“ handelt (Paragraph 10). Und die musste in der Bundesrepublik liegen.
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