- offtopic: @Architekten, Ing. - Dieter, 11.09.2007, 18:07
- Re: offtopic: @Architekten, Ing. - Uwe, 11.09.2007, 18:19
- Re: offtopic: @Architekten, Ing. - prinz_eisenherz, 11.09.2007, 19:11
- jetzt konkreter - Dieter, 11.09.2007, 20:48
- Re: @Dieter:"Das Betreten der Rasenanlage ist verboten" - Uwe, 11.09.2007, 21:18
- Re: jetzt konkreter - prinz_eisenherz, 11.09.2007, 22:00
- @Prinz - Dieter, 12.09.2007, 11:47
- ot: Re: @Dieter - apropos (Park)-Dachgarten-ueber-die-Bruestung-Spruenge... - certina, 12.09.2007, 15:12
- Hallo Dieter, keiner kann so herzzerreißend klagen wie du:)) - prinz_eisenherz, 12.09.2007, 18:17
- Re: Hallo Dieter, keiner kann so herzzerreißend klagen wie du:)) - Dieter, 12.09.2007, 20:20
- @Prinz - Dieter, 12.09.2007, 11:47
- besten Dank Euch beiden - Dieter, 11.09.2007, 23:36
jetzt konkreter
-->Uwe und Prinz, erst mal herzlichen Dank für Eure schnellen Einlassungen. Ich werde trotzdem noch mal konkreter:
Es handelt sich um eine Aufstockung eines vorh. Hochhauses um 3 weitere Etagen, die gegenüber dem Unterbau zurückspringen und die entstandenen Terrassen/Dachgartenflächen von ca. 400 qm sollen entsprechend genutzt werden und sind auch als solche genehmigt, entspr. Verkehrslasten sind eingerechnet, wobei die Statik ohnehin das engste bei bem Bau zu sein scheint. (Für Uwe, Stahl-skelettbauweise mit Holorib-Decken).
Vorgesehen und genehmigt ist die erforderliche Brüstung aus Beton 110 hoch.
Mir ist bekannt, daß grundsätzlich bezügl. Erfordernissen bei Brüstungen unterschieden wird zwischen Bauten mit Kleinkindern (Wohnungen, Kindergärten, etc.) und anderen bei denen üblicherweise Kinder unter Aufsicht sind. Das zweite trifft auf diesen Bau zu.
Aus Gründen der Nutzung und der Gestaltung (Cafe im mediterranen Stil) besteht in diesem Fall leider nur die Möglichkeit Grün und Bäume unmittelbar im Bereich der Brüstungen partiell zu plazieren.
Die Bauordnung geht davon aus, daß begehbare Flächen (zum Begehen vorgesehen) umwehrt werden müssen. Da Pflanzbeete und erhöhte Pflanzflächen hinter Mauern nicht gerade zu den zum Begehen vorgesehenen Flächen zählen, stellt sich die Frage ob diese durch Mäuerchen eingefaßten Beete als Teil der Brüstung zu werten sind und ob es hierfür Regelungen gibt.
Wer gerne runterspringen möchte, hat es natürlich genauso leicht wenn er einfach auf einen Stuhl oder Tisch neben der Brüstung steigt und springt.
Was meint Ihr?
Gruß Dieter

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