- offtopic: @Architekten, Ing. - Dieter, 11.09.2007, 18:07
- Re: offtopic: @Architekten, Ing. - Uwe, 11.09.2007, 18:19
- Re: offtopic: @Architekten, Ing. - prinz_eisenherz, 11.09.2007, 19:11
- jetzt konkreter - Dieter, 11.09.2007, 20:48
- Re: @Dieter:"Das Betreten der Rasenanlage ist verboten" - Uwe, 11.09.2007, 21:18
- Re: jetzt konkreter - prinz_eisenherz, 11.09.2007, 22:00
- @Prinz - Dieter, 12.09.2007, 11:47
- ot: Re: @Dieter - apropos (Park)-Dachgarten-ueber-die-Bruestung-Spruenge... - certina, 12.09.2007, 15:12
- Hallo Dieter, keiner kann so herzzerreißend klagen wie du:)) - prinz_eisenherz, 12.09.2007, 18:17
- Re: Hallo Dieter, keiner kann so herzzerreißend klagen wie du:)) - Dieter, 12.09.2007, 20:20
- @Prinz - Dieter, 12.09.2007, 11:47
- besten Dank Euch beiden - Dieter, 11.09.2007, 23:36
Re: @Dieter:"Das Betreten der Rasenanlage ist verboten"
-->Hallo, Dieter,
Deine Ergänzungen klären meine ergänzenden Anfragen, die ich bereits per Email (@t-online.de) an Dich gerichtet habe.
Doch bedenke, dass es nicht um den potentiellen Selbstmörder geht, sondern um die Unfallverhütung und da ist der"Unkrautzupfer" und"Blumenpflücker" natürlich genauso zu bedenken.
@Prinz hat da wohl schon den richtigen Weg gezeigt: Kläre mit der Bauaufsicht, unter welchen Bedingungen die Bepflanzung als nicht begehbarer Teil der Terrasse angesehen werden kann. Nutzungsauflagen griefen da nur sehr begrenzt, da wohl die geplante heutige Nutzung bekannt ist, diese jedoch nicht für die Zukunft so festgeschrieben werden muß. Ein alleiniges Angbringen eines Hinweisschildes:"Das Betreten der Grünfläche ist verboten" wird wohl nicht genügen.
Werde morgen versuchen, weitere Auskünfte bei der Bauaufsicht vor Ort einzuholen, die allerdings dann wohl auch nur hier gelten, da die Musterbauordnung diesen Fall nach meinem wissen nicht explizit bespricht.
Gruß,
Uwe

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