- offtopic: @Architekten, Ing. - Dieter, 11.09.2007, 18:07
- Re: offtopic: @Architekten, Ing. - Uwe, 11.09.2007, 18:19
- Re: offtopic: @Architekten, Ing. - prinz_eisenherz, 11.09.2007, 19:11
- jetzt konkreter - Dieter, 11.09.2007, 20:48
- Re: @Dieter:"Das Betreten der Rasenanlage ist verboten" - Uwe, 11.09.2007, 21:18
- Re: jetzt konkreter - prinz_eisenherz, 11.09.2007, 22:00
- @Prinz - Dieter, 12.09.2007, 11:47
- ot: Re: @Dieter - apropos (Park)-Dachgarten-ueber-die-Bruestung-Spruenge... - certina, 12.09.2007, 15:12
- Hallo Dieter, keiner kann so herzzerreißend klagen wie du:)) - prinz_eisenherz, 12.09.2007, 18:17
- Re: Hallo Dieter, keiner kann so herzzerreißend klagen wie du:)) - Dieter, 12.09.2007, 20:20
- @Prinz - Dieter, 12.09.2007, 11:47
- besten Dank Euch beiden - Dieter, 11.09.2007, 23:36
Re: jetzt konkreter
-->Hallo Dieter,
## Es handelt sich um eine Aufstockung eines vorh. Hochhauses um 3 weitere Etagen, die gegenüber dem Unterbau zurückspringen und die entstandenen Terrassen/Dachgartenflächen von ca. 400 qm sollen entsprechend genutzt werden und sind auch als solche genehmigt, entspr. Verkehrslasten sind eingerechnet, wobei die Statik ohnehin das engste beim Bau zu sein scheint.##
Somit hat ein Bauantrag mit einem Architektenentwurf und einem statischen Nachweis vorgelegen und alle anderen baurechtlichen Vorraussetzungen dieser neuen Nutzungseinheiten wurden eingeplant, auch die speziellen für ein Hochhaus wurden im eingereichten Entwurf berücksichtigt, wie die Anbindung an den Sicherheitstreppenraum, die Feuerwiderstandsklasse der Decken und Wände, der Schall- und der Witterungsschutz, die trockene Steigleitung und der Aufzug nach oben verlängert e. t. c., somit wurde auch grundsätzlich das Vorhandensein und die Höhe der Brüstung vom Hochbauamt begutachtet und genehmigt. Soweit, so gut. Wobei, weil ich einige Hochhäuser schon baurechtlich mit abnehmen mußte, es wirklich hin und wieder am Tage der Abnahme wegen der Art der Brüstung, künstlerisch wertvoll, aber als Klettergerüst geeignet, eine Menge Ärger bei der Bauabnahme gegeben hat.
Aber was schreiben wir hier, wenn ein Architekt mit im Spiel ist und das muß er bei dieser Baumaßnahme unbedingt, dann wird der doch dafür bezahlt, solche Detaillösungen mit der Bauaufsicht abzuklären und nach Lösungen zu suchen.
Ich rate dir Gegenständen, die leicht zu besteigen sind, und somit die Schutzfunktion gegen ein unbeabsichtigtes Abstürzen einschränken, nicht genau vor die Brüstung zu plazieren. Es geht dabei nicht um Menschen die willentlich über das Geländer springen wollen, sondern um solche, die aus Unachtsamkeit, unter Alkoholeinfluß, bei Pflegemaßnahmen, zu Reparaturzwecke diese bereitgestellten Pflanztröge als Leiterersatz nehmen könnten. Von den schon oben genannten Kindern nicht zu reden. Zumal die Nutzung dieser neuen Einheiten mehr dem gewerblichen Bereich zuzuordnen sind, mit unterschiedlichen Anwesenden, im Gegensatz zu normalen Mietern, die sich über die mögliche Gefahr im klaren sind.
Eine Bepflanzung vor der Terrasse in Kübeln oder mit hohen Pflanzwannen, die ein bequemes Aufsteigen ausschließen, kenne ich nicht. Soweit ich Terrassenbegrünungen gesehen habe, waren die Pflanztröge immer ein Stück vom der Brüstung entfernt aufgestellt, an den angrenzenden Wänden plaziert, aber niemals direkt vor der Brüstung. Am Brüstungsgeländer oben Pflanzkästen zu befestigen, vergleichbar einem Balkon, das ist sicher unschädlich.
Aber wie schon geschrieben, wenn die Bauabnahme vorbei ist, dann kannst du vieles umbauen, auf eigenen Gefahr und Verantwortung, z. b. was bei Etagenwohnungen immer wieder gern gemacht wird, die obere Tür zum Treppenraum zu verschließen und mit Möbelstücke zu blockieren, obwohl über diese Tür der Weg zum Treppenraum als Fluchtweg immer zugänglich sein soll. Wenn in der oberen Etage jemand wegen eines Brandes im unteren Geschoß ums Leben kommt, weil er sich nicht mehr in den Treppenraum retten konnte, dann steht der Staatsanwalt vor der Tür.
bis denne
eisenherz

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