- offtopic: @Architekten, Ing. - Dieter, 11.09.2007, 18:07
- Re: offtopic: @Architekten, Ing. - Uwe, 11.09.2007, 18:19
- Re: offtopic: @Architekten, Ing. - prinz_eisenherz, 11.09.2007, 19:11
- jetzt konkreter - Dieter, 11.09.2007, 20:48
- Re: @Dieter:"Das Betreten der Rasenanlage ist verboten" - Uwe, 11.09.2007, 21:18
- Re: jetzt konkreter - prinz_eisenherz, 11.09.2007, 22:00
- @Prinz - Dieter, 12.09.2007, 11:47
- ot: Re: @Dieter - apropos (Park)-Dachgarten-ueber-die-Bruestung-Spruenge... - certina, 12.09.2007, 15:12
- Hallo Dieter, keiner kann so herzzerreißend klagen wie du:)) - prinz_eisenherz, 12.09.2007, 18:17
- Re: Hallo Dieter, keiner kann so herzzerreißend klagen wie du:)) - Dieter, 12.09.2007, 20:20
- @Prinz - Dieter, 12.09.2007, 11:47
- besten Dank Euch beiden - Dieter, 11.09.2007, 23:36
@Prinz
-->Hallo Eisenherz,
Die Problematik mit der Unfallverhütung ist so eine Sache.
Zum einen werden innerorts Fluß- und Bachläufe hinter Geländern eingesperrt zum anderen können oftmals Kinder relativ ungehindert vom Kindergarten auf die Straße stürmen.
Manche Behörde würde doch am liebsten die Alpen sperren, weil dort zu viele Steine rumliegen, an denen man sich die Knochen aufschlagen kann oder von denen man abrutschen kann beim Wandern, Klettern.
Dein Beispiel mit der Brandtreppe ist eindeutig. Das gleiche gilt für Fluchtwege, die permanent offen gehalten werden müssen. Aber es gibt auch vieles was zwar geregelt ist, meines Erachtens aber unsinnigerweise. Wenn ein Kind in einen Teich oder Pfütze fällt und dabei ertrinkt oder sich den Kopf aufschlägt, dann ist das zwar außerordentlich tragisch aber dann auch eindeutig ein Erziehungsfehler oder fehlende Aufsicht. Menschen müssen durchaus mit Gefahren konfrontiert werden, auch mit lebensbedrohenden. Man kann und sollte nicht gegen alles vorsorgen.
Natürlich muß ich ausschließen, wenn jemand stolpert oder einen epileptischen Anfall bekommt nicht übers Geländer kippt.
Aber wenn jemand mit besoffenem Kopf übermütig auf ner Brüstung langspaziert oder anderweitig seinen Mut (Übermut) beweisen will dann ist das nach meiner Auffassung einzig und allein das Problem des Betreffenden. Und wenn ich zuvor noch nen Stuhl vor die Brüstung gestellt habe oder stehen gelassen habe, dadurch dem Betrunkenen vielleicht sogar die Anregung gegeben habe, dann ändert das m.E. immer noch nichts. Er ist für sein aktives Handeln verantwortlich. Mit dem Trinken von Alkohol nimmt man sämtliche Folgen von Fehlverhalten aufgrund des eingeschr. Bewußtseins in Kauf. Das weiß man vorm 1. Glas.
Anders ist das bei Kleinkindern/Kindern, die ggf. ihr Handeln mangels Erfahrung noch nicht richtig einschätzen können. Hier muß Vorsorge getroffen werden, sofern anzunehmen ist, daß Kinder ohne Aufsicht sich in diesen Bereichen aufhalten. Das gleiche würde natürlich auch für Demenzkranke gelten.
So ist meine pers. Einstellung. Ob die Behörden und die Staatsanwaltschaft derartiges ähnlich sehen, weiß ich nicht.
Gruß Dieter

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