- hat da echt keiner eine Antwort? (juristen) - Toby0909, 02.10.2007, 18:56
- Re: hat da echt keiner eine Antwort? (juristen) - crosswind, 02.10.2007, 20:07
- eine Antwort? (Laie) - richie, 02.10.2007, 21:45
- Re: doch - Tierfreund, 02.10.2007, 22:37
- Re: Kurzer Nachtrag - Tierfreund, 02.10.2007, 23:03
- danke owT - Toby0909, 03.10.2007, 10:51
- Re: Kurzer Nachtrag - Tierfreund, 02.10.2007, 23:03
Re: doch
-->Hallo Toby,
In § 40 Strafgesetzbuch (StGB) ist geregelt, dass die Geldstrafe in Tagessätzen verhängt wird. Zahlt ein Verurteilter die gegen ihn verhängte Geldstrafe nicht, tritt anstelle von einem Tagessatz ein Tag Haft.
A muss also nicht die Geldstrafe für B entrichten. B geht ersatzweise in den Knast.
Gruss Tierfreund
Achtung: Dieses ist keinerlei Rechtsberatung!
<ul> ~ Mehr hier</ul>

gesamter Thread: